150105.12-Heide: Verstoß gegen das Waffengesetz - Polizei stellte Luftdruckwaffe sicher
(ots) - Er fuchtelte am Sonnabendabend (20.30
Uhr) in einem Heider Kreditinstitut im Bereich des Heider
Marktplatzes mit einer Luftdruckwaffe herum. Das rief die Polizei auf
den Plan, die feststellte, dass es sich bei der von einem 42 Jahre
alten Heider geführten Waffe um eine Luftdruck-/Gaswaffe mit
CO2-Gasanrtieb handelt. Sie wurde sichergestellt, denn zum
ordnungsgemäßen Führen wäre der sogenannte "Kleine Waffenschein"
erforderlich gewesen, in dessen Besitz der Mann nicht ist.
Weil der Beschuldigte mit einer Atemalkoholkonzentration von 3,04
Promille erheblich alkoholisiert war, wurde er zur Ausnüchterung und
zur Verhinderung weiterer Straftaten dem Zellengewahrsam der Heider
Polizei zugeführt.
Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 52
WaffG - Illegales Erwerben, Besitzen, Überlassen, Führen, Verbringen,
Mitnehmen, Herstellen, Bearbeiten, Instand setzen oder Handeln mit
voll- oder halbautomatischen Selbstladewaffen - insgesamt).
Hermann Schwichtenberg
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Datum: 05.01.2015 - 16:58 Uhr
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