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Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Essen und der Polizei Gelsenkirchen:

ID: 1187577

(ots) - Am Donnerstag, dem 01.01.2015, wurde die
Polizei gegen 15:00 Uhr wegen häuslicher Gewalt zur Jakobstraße im
Gelsenkirchener Ortsteil Bismarck gerufen. Noch während die vor dem
Tatverdächtigen auf die Straße geflüchtete 57 Jahre alte Geschädigte
die Polizei informierte, entfachte dieser in ihrer Wohnung ein Feuer.
Bis die Feuerwehr den Brand unter Kontrolle bekam, mussten mehrere
ältere Bewohner des Mehrfamilienhauses von der Polizei in Sicherheit
gebracht werden. Da der 44-jährige, der Polizei wegen Gewaltdelikten
bekannte mutmaßliche Brandstifter sich gegen seine Festnahme wehrte,
versetzte ihm ein Polizeibeamter einen Faustschlag ins Gesicht. Der
Verdächtige fiel zu Boden und zog sich eine Kopfverletzung zu. Er
wurde notärztlich versorgt und in ein Krankenhaus in Essen verbracht.
Aufgrund des zwischenzeitlich gegen ihn wegen schwerer Brandstiftung
erlassenen Haftbefehls des Amtsgerichts Essen wurde der Verdächtige
am 02.01.2015 in das Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg
verlegt, wo nach Einschätzung der behandelnden Ärzte seine
Weiterversorgung gewährleistet war. Das Justizvollzugskrankenhaus
hielt jedoch am 05.01.2015 seine Rückverlegung in das Essener
Krankenhaus für erforderlich, wo er am 06.01.2015 verstarb. Zur
Aufklärung des Sachverhaltes hat die Staatsanwaltschaft Essen ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem auch die Rechtmäßigkeit des
polizeilichen Handelns bei der Festnahme des Tatverdächtigen
überprüft wird. Zur Feststellung der Todesursache wird sein Leichnam
am 07.01.2015 obduziert.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Torsten Sziesze
Telefon: 0209 / 365 2011
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de




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Datum: 06.01.2015 - 18:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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