Ermittlungen gegen Feuerwehr-Einsatzleiter: Verhältnismässigkeit beachten
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung des
Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein und des
Kreisfeuerwehrverbandes Dithmarschen
Wie mehrere Medien im Land seit Donnerstag (8.1.) berichten, hat
die Staatsanwaltschaft Itzehoe Ermittlungen gegen den Wehrführer der
Freiwilligen Feuerwehr Heide auf-genommen. Dieser soll dafür
verantwortlich sein, dass bei einem Großfeuer im Septem-ber 2014
ungeeignetes Schaummittel eingesetzt wurde, das nun für eine
Verunreinigung des Bodens gesorgt haben soll. Die Versicherung des
geschädigten Landwirtes weigert sich, die Entsorgungskosten zu
übernehmen. Die Stadt Heide hat sich schützend vor ihren Ehrenbeamten
gestellt und ihm Rechtsbeistand gewährt.
Der Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen und der
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein stehen ebenfalls an der
Seite des Einsatzleiters. "Dieser Fall zeigt, welch hohe
Verantwortung ein Einsatzleiter hat. Aber es darf hier keinesfalls
die Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen werden", sagen
Landesbrandmeister Detlef Radtke und Kreiswehr-führer Hans-Hermann
Peters. Im Einsatzfall müssen binnen Sekunden Entscheidungen
getroffen werden, über die sich dann bei Nachbetrachtungen monatelang
gestritten wer-den kann.
Bei dem Einsatz in Heide war eine große Halle betroffen, in der
tausende von gepressten Rundballen gelagert waren. Um die
Oberflächenspannung des Wassers herabzusetzen und eine löschwirksame
Eindringtiefe des Wassers in die gepressten Ballen zu ermögli-chen,
wurde Schaummittel in geringer Dosis als Netzmittel eingesetzt. Aus
den Einsatz-protokollen ist belegbar, dass von den Nachbarwehren
ausdrücklich sogenanntes Mehr-bereichsschaummittel benötigt werde.
Da in der Folge große Mengen Schaummittel angeliefert wurden ist
eine vorherige Ana-lyse über die Zusammensetzung des Schaummittels in
der heißen Phase des Einsatzes kaum praktisch durchführbar. So ist zu
erklären, dass in diesem Fall ein Mittel zum Ein-satz kam, das zwar
auch die Funktion als Netzmittel erfüllte, aber in seiner chemischen
Zusammensetzung nur für Industrieanlagen Verwendung finden darf.
Der Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen und der
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein werden das weitere
Verfahren aufmerksam beobachten und alle Möglichkeiten nutzen, um den
Ehrenbeamten zu unterstützen.
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Datum: 09.01.2015 - 11:48 Uhr
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