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150109.7-Breitenburg: Illegale Müllablagerung ist Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz

ID: 1189362

(ots) - Im November meldeten sich Anrufer beim
Polizei-Bezirksrevier Itzehoe - Fachdienst Umweltschutz und teilten
mit, dass Unbekannte im Bereich des Breitenburger Moorkanals illegal
Müll abgelagert hätten. Festgestellt wurden unter anderem
Kinderspielzeug, ein Teppich mit dem Emblem eines norddeutschen
Fußball-Bundesligisten, eine Matratze, ein Bettgestell und ein
Koffer. "Es handelte sich dabei weitestgehend um Rest- und Sperrmüll,
der kostenfrei bei dem öffentlichen Entsorgungsträger abgegeben
werden kann", heißt es dazu im Polizeibericht.

Wer für den Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz
verantwortlich sein könnte, ergab die Recherche. Im Müll befanden
sich schriftliche Hinweise und unter anderem auch ein Foto. Die Funde
führten die Polizei zu einer jungen Frau, die in einer Gemeinde im
Kreis Steinburg lebt.

Sie wurde in der Anhörung aufgefordert, den Müll zu entfernen und
ordnungsgemäß zu entsorgen. Dieser Aufforderung kam die Frau nicht
nach, so dass der Abfall durch die Gemeinde Breitenburg entsorgt
werden musste. Die Kosten, die zunächst der Allgemeinheit zur Last
fielen, wird sich die politische Gemeinde Breitenburg auf jeden Fall
von der Pflichtigen wiederholen.

Im Zusammenhang mit illegalen Müllablagerungen, die auf dem
Gelände der Gutsverwaltung Schloss Breitenburg nicht selten
vorkommen, wird darauf hingewiesen, dass es auch nicht opportun ist,
Grünschnitt und dergleichen auf Flächen abzulagern: Durch den
zusätzlichen Nähstoffeintrag kann sich keine natürliche
Waldgesellschaft entwickeln, sondern nur Pflanzenarten wie
Brennnesseln etc. Des Weiteren können verunreinigte Pflanzenreste
oder mit Krankheiten befallene Pflanzenreste unter den Grünabfällen
sein. Kontaminierte Pflanzenreste und Essensabfälle, die in der
sogenannte "Braune Tonne" abzulagern sind, können sich im freien




Gelände störend auf das Leben von dort lebenden Tieren auswirken.

Zur Klarstellung: Die Ablagerung von Grünabfällen in Waldgebieten
ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer schmerzhaften Geldbuße
belegt werden kann.

Hermann Schwichtenberg




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
Mobil: +49 (0) 171 337 53 56
E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de


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Datum: 09.01.2015 - 14:54 Uhr
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