Fußgänger beim Überqueren der B 68 schwer verletzt
(ots) - Halle (CK) - Am Sonntagabend (11.01., 18.05 Uhr)
befuhr eine 36-jährige Frau mit ihrem Opel Combo die B 68 aus
Richtung Halle kommend in Fahrtrichtung Bielefeld.
In Höhe der Einmündung Hauptstraße bemerkte die Frau auf der
Fahrbahnmitte einen Mann, der die B 68 von links kommend überqueren
wollte. Daraufhin bremste sie stark, um eine Kollision zu vermeiden.
Da der Fußgänger aber nach Zeugenaussagen nicht stehen blieb,
sondern offensichtlich noch vor dem Auto über die Straße laufen
wollte, wich diese nach rechts aus. Dennoch kam es zu einem
Zusammenstoß mit dem 47-jährigen Mann aus Halle, der infolgedessen
schwer verletzt wurde.
Mit einem Rettungswagen wurde er in ein Krankenhaus nach Bielefeld
gebracht, wo er stationär verblieb.
Da sich während der Unfallaufnahme Hinweise darauf ergaben, dass
der Mann offensichtlich unter dem Einfluss von alkoholischen
Getränken stand, wurde ihm auf richterliche Anordnung eine Blutprobe
entnommen.
Die 36-jährige Frau aus Halle blieb unverletzt. An ihrem Auto
entstand Sachschaden in Höhe von 1000 Euro.
Während der Dauer der Unfallaufnahme wurde die B 68 in
Fahrtrichtung Bielefeld teilweise gesperrt; der Verkehr wurde
einspurig an der Unfallstelle vorbeigeführt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Stadt- und Landkreis Heilbronn
Neckar-Odenwald-Kreis" alt=" Pressemitteilung des PP Heilbronn, Stand: 10.50 Uhr,
Stadt- und Landkreis Heilbronn
Neckar-Odenwald-Kreis">
Datum: 12.01.2015 - 10:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1190117
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GT
Stadt:
Gütersloh
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fußgänger beim Überqueren der B 68 schwer verletzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei G (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).