Zwei können von der Fahndungsliste gestrichen werden
(ots) - Seit gestern bzw. heute können zwei polnische
Staatsangehörige (34, 64) von der Fahndungsliste gestrichen werden.
Der 34-Jährige hatte es den Beamten besonders einfach gemacht. Am
Sonntag war er in der Ludwigsdorfer Dienststelle an der Autobahn
erschienen und bat um Entgegennahme von 1.396,29 Euro. Bei dem Betrag
handelte es sich um eine offene Geldstrafe, zu der er durch das
Amtsgericht Tübingen verurteilt worden war. Die Fahndungsnotiz gegen
den 64-Jährigen dagegen ist bei einer Kontrolle auf dem
Autobahnrastplatz "An der Neiße" bemerkt worden. Demnach wurde der
Senior vom Amtsgericht Görlitz wegen Diebstahls verurteilt und musste
unterdessen eine achtmonatige Freiheitsstrafe antreten.
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Michael Engler
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Datum: 12.01.2015 - 11:41 Uhr
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