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Umsetzung Landkreisneuordnung:/Innenministerium legt zweiten Bericht vor

ID: 1191034

(ots) - Das Kabinett hat sich auf seiner heutigen Sitzung
mit dem "Zweiten Bericht der Landesregierung zum Fortgang der
Umsetzung der Landkreisneuordnung in Mecklenburg-Vorpommern" befasst.
Das Gesetz trat am 4. September 2011 in Kraft. Der Bericht, der aus
zeitlicher Sicht an den ersten Bericht vom Juli 2013 anknüpft und den
Zeitraum bis zum Jahresende 2014 betrachtet, wird nun dem Landtag
zugeleitet.

"Die Landkreise sind bei allen Problemen gut vorangekommen. Die
Neuorganisation ist weitestgehend abgeschlossen, alle Landkreise
haben ihre Kreissitze eingerichtet, alle Landkreise haben mit ihren
Stellenplänen für das Jahr 2014 nunmehr jeweils ihren dritten
Stellenplan in der neuen kreislichen Struktur aufgestellt. Im
Zusammenhang mit der Kreisstrukturreform gab es keine
betriebsgedingten Kündigungen, dennoch sind die Personalausgaben
bereits zurückgegangen und werden mittel- und langfristig noch weiter
zurückgehen, hier sind wir auf einem guten Weg", so die
Zwischenbilanz von Innenminister Lorenz Caffier.

Die Landkreise haben es im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung
ganz wesentlich selbst in der Hand, auf welche Weise und in welchem
Umfang sie die Einsparpotenziale durch die neuen Kreisstrukturen
ausschöpfen z.B. durch die Organisation und die Personalausstattung.
Bisher noch vorhandene finanzielle Probleme in einigen Landkreisen
sind größtenteils nicht auf die Kreisgebietsreform zurückzuführen und
wären auch auf die alten Landkreise zugekommen. Dies betrifft
beispielsweise die steigenden Jugend- und Sozialhilfekosten, den
Rückgang von Finanzzuweisungen durch Einwohnerverlust und steigende
Fallzahlen in einzelnen Bereichen.

"Nicht wenige der alten Landkreise haben in der Vergangenheit
schon nach Haushaltssicherungskonzepten arbeiten müssen und konnten
den Haushaltsausgleich 2011 nur noch durch die Inanspruchnahme von




Rücklagen darstellen", betonte der Minister. "Zudem handelt es sich
bei Strukturänderungen um einen langfristigen Prozess, der allein
durch das Inkrafttreten der Landkreisneuordnung noch lange nicht
abgeschlossen ist. Wenn die Landkreise konsequent an einer
Optimierung der Verwaltung und Aufgabenwahrnehmung arbeiten, wird
sich die Haushaltslage perspektivisch deutlich bessern."

Das Innenministerium wird die Kommunen hierbei auch mit den zur
Verfügung stehenden finanziellen Hilfen unterstützen. So führt die
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in
einigen Landkreisen in deren Auftrag und mit finanzieller
Unterstützung des Innenministeriums Organisationsuntersuchungen
durch, deren Ergebnisse Einfluss auf die künftige Organisation und
Stellenausstattung der Landkreise haben werden. Die Landesregierung
hatte für die Umsetzung der Kreisstrukturreform insgesamt 36 Mio.
Euro als Strukturbeihilfe, Anpassungshilfe und Anschubfinanzierung
bereit gestellt.

Der "Zweite Bericht der Landesregierung zum Fortgang der Umsetzung
der Landkreisneuordnung" stellt die organisatorischen Veränderungen
in den Kreisstädten und die Entwicklung der Finanzausstattung der
Jahre 2011 bis 2015 dar und gibt einen Überblick über die bisherigen
und künftigen zusätzlichen finanziellen Leistungen für die
Landkreise. Ein überwiegender Teil des Berichts befasst sich mit der
Haushaltswirtschaft der Landkreise im vergangenen Jahr einschließlich
der Darstellung der finanziellen Vorbelastungen aus Vorjahren.
Abgerundet wird dieser Teil mit der Darstellung der aktuellen
Finanzsituation im laufenden Haushaltsjahr sowie einem Ausblick auf
die künftigen Jahre. Durch die Landkreisneuordnung mussten in den
Landkreisen Trägerwechsel vollzogen werden, die auch die Übertragung
von Vermögenswerten zur Folge hatten bzw. noch haben werden. Hierzu
müssen Vereinbarungen zwischen den Landkreisen und ehemaligen
kreisfreien Städten geschlossen werden, über deren Umsetzungsstand
der Bericht informiert.

Im Anschluss der Darstellungen über die Entwicklung des Ehrenamtes
und der Umgestaltung der IT-Landschaft wird abschließend ein Ausblick
auf den nächsten Zeitraum gegeben, der dem künftigen Bericht gewidmet
werden wird.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 13.01.2015 - 12:02 Uhr
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