150114-1-K Versammlungen in der Innenstadt
(ots) - Endgültige Entscheidungen stehen noch aus
Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern (13. Januar) in einem
Eilantrag die Verfügung der Polizei Köln teilweise bestätigt.
Ein ursprünglich geplanter Aufzug der Kögida war durch die Polizei
Köln untersagt worden. Diese Auflage bestätigte nun das
Verwaltungsgericht. Den von der Polizei festgelegten Versammlungsort
in der Komödienstraße verwarf das Gericht. Die Versammlung wird nach
derzeitigem Stand, wie ursprünglich angemeldet, auf dem
Bahnhofvorplatz stattfinden.
Gegen den Beschluss des Gerichts sind bereits durch den
Versammlungsanmelder Rechtsmittel eingelegt worden, über diese
Beschwerde wird das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden. Gegen
die Versammlung der Kögida sind mehrere Gegendemonstrationen im
Bereich der Innenstadt angemeldet worden. Rund um den Hauptbahnhof
und den Kölner Dom muss ab dem späten Nachmittag mit erheblichen
Behinderungen gerechnet werden. Die Polizei Köln informiert aktuell
auf www.koeln.polizei.nrw.de oder über Facebook
(facebook.com/Polizei.NRW.K).
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
www.koeln.polizei.nrw.de
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Datum: 14.01.2015 - 09:24 Uhr
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