150114-6-K Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet - Kögidaaufzug erlaubt
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(ots) - (Nachtrag zur Pressemeldung vom 12. Januar 2015,
Ziffer 3)
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute (14. Januar) über die
Beschwerde der Kögidaanmelder gegen die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Köln vom gestrigen Tag entschieden. Hiernach ist
ein Aufzug durch die Kölner Innenstadt zulässig. Der genaue
Aufzugsweg steht derzeit noch nicht fest. (kk)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
www.koeln.polizei.nrw.de
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Datum: 14.01.2015 - 16:30 Uhr
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