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Schwalm-Eder-Kreis: Betrug durch Einschüchterungsanrufe - Rentner zahlte mehrere Tausend Euro

ID: 1192121

(ots) - Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder
vom 15.01.2015

Schwalm-Eder-Kreis Betrug durch Einschüchterungsanrufe - Rentner
zahlte mehrere Tausend Euro

Nach mehreren Einschüchterungsanrufen zahlte ein Rentner im
Schwalm-Eder-Kreis in Teilbeträgen in den letzten Wochen mehrere
Tausend Euro an Betrüger. Der Betrogene hatte sogar einen Kredit
aufgenommen, um den angeblichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu
können. Die Betrüger lieferten immer neue Begründungen, warum eine
weitere Zahlung erforderlich sei, bis sich der Geschädigte
schließlich einer Familienangehörigen anvertraute, die ihm riet, sich
an einen Rechtsanwalt zu wenden. Der Rechtsanwalt riet dem Mann, sich
sofort mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

Vorgetäuschte Szenarien sind vielfältig

Mit immer neuen vorgetäuschten Szenarien versuchen die Täter an
das Geld ihrer Opfer zu kommen. So geben sie sich beispielsweise auch
als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten zum
Beispiel, die Angerufenen spielten in einem Ermittlungsverfahren der
Polizei eine wichtige Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu
unterstützen, sollten sie per Ukash oder Western Union Geld
überweisen.

Hinweis: Nehmen Sie auf Grund solcher Anrufe keine
Überweisungen/Zahlungen vor. Lassen Sie sich am Telefon nicht
einschüchtern. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienstelle.

Betrüger gaben sich am Telefon als Dr. C. vom Amtsgericht Berlin
und Oberstaatsanwalt S. aus

Im aktuellen Fall hatten es die Betrüger geschafft dem Opfer zu
suggerieren, dass tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung bestehe. Die
Anrufer, die sich als Dr. C. vom Amtsgericht Berlin und
Oberstaatsanwalt S. ausgegeben hatten, erklärten dem Rentner, es
bestehe eine Forderung in Höhe von 36.000 Euro gegen ihn, wegen der




Teilnahme an einem Gewinnspiel. Dabei spielte den Tätern in die
Hände, dass der Rentner vor drei Jahren tatsächlich an einem
Gewinnspiel teilgenommen, damals aber wieder gekündigt hatte. Die
angeblichen Amtspersonen drohten dem Rentner mit Altersarmut und
Enteignung seines Hauses, wenn er nicht zahle oder falsche Angaben zu
seinem Einkommen machen würde. Sie würden ihm Beamte ins Haus
schicken, die alles rauskriegen und seine Sparbücher kontrollieren.

Der Geschädigte wurde derart eingeschüchtert, dass er in der Folge
mehrere Zahlungen per Bargeldtransfer vorgenommen hat.

Weitere Hinweise:

Täter täuschen seriöse Rufnummern vor

Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle Technik, die es
ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine
andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines
Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.

Täter geben klare Zahlungsanweisungen

Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer
beispielsweise zur Post, um die angeblichen Kosten - häufig eine
Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro - zu überweisen, zum
Beispiel per Bargeldtransfer.

Oder sie fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für
Online-Käufe, wie zum Beispiel Ukash oder Paysafecard zu erwerben,
mit denen man auch Geld ins Ausland überweisen kann. Diese Karten
gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in
Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Ukash- beziehungsweise
Paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer.
Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im
Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand
die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf
Einkaufstour gehen zu können.

Drohung mit einer Strafanzeige

Ist der Angerufene kritisch und nicht so leicht zu überzeugen,
üben die Täter massiv Druck aus und drohen nicht selten mit
"Konsequenzen" wie zum Beispiel einer Strafanzeige, wenn das Opfer
nicht zahlen will.

Zahlt das Opfer dagegen, melden sich die Täter immer wieder
erneut, um unter verschiedenen Vorwänden weiter Geld zu fordern. Und
das Geld, das sie überwiesen haben, ist weg.

Weitere Informationen zu diesem und anderen Themen erhalten Sie
unter

http://www.polizei-beratung.de/themen-und
Tipps/betrug/gewinnversprechen.html,

bzw.

www.polizei-beratung.de

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Reinhard Giesa Pressesprecher


ots Originaltext: Polizeipräsidium Nordhessen

Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=44149

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Schwalm-Eder
August-Vilmar-Str. 20
34576 Homberg
Pressestelle

Telefon: 05681/774 130
E-Mail: pp-poea-homberg-ast.ppnh(at)polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Nordhessen


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Datum: 15.01.2015 - 10:38 Uhr
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