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Neumunster - Zum Gluck unverletzt

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(ots) - 150115-1-pdnms Zum Glück unverletzt

Neumünster. Ein neunjähriger Junge hatte gestern (14.01.15, 17.30
Uhr) Glück im Unglück, als er an der Kreuzung Altonaer Straße /
Holsatenring mit einem Auto zusammenstieß, aber unverletzt blieb. Das
Kind hatte mit seinem Fahrrad aus Richtung Alemannenstraße kommend
den aus seiner Sicht linken Gehweg benutzt und bei Grün die Altonaer
Straße überquert. Die Fahrerin (79) eines Opel Zafira wollte aus dem
Holsatenring kommend nach rechts in Richtung Wittorf abbiegen und
übersah aber den ihr entgegen kommenden Jungen mit dem Rad. Die
Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass junge Radler
(bis zum neunten Lebensjahr) den Gehweg benutzen dürfen. Dann sind
sie nicht ans Rechtsfahrgebot gebunden. Ab dem zehnten Lebensjahr
müssen sie den rechten Radweg benutzen, sofern keine andere
Benutzungspflicht vorgeschrieben ist. Fest steht, dass das Benutzen
des linken Radwegs (oder auch des Gehwegs) in hohem Maße
unfallträchtig ist. Eltern werden gebeten, ihre Kinder auf die Gefahr
hinzuweisen und selbst stets ein positives Vorbild für die Kleinen zu
sein. Wer den Gehweg benutzt, muss beim Ãœberqueren einer Fahrbahn
übrigens absteigen und schieben.

Sönke Hinrichs




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Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle

Telefon: 04321-945 2222




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Datum: 15.01.2015 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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