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Im Jahr 2015 insgesamt 70 Mio. EUR zusätzlich für Kommunen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs Innenminister zahlt jeweils 2. Rate der Sonder- und Unterstützungshilfen aus

ID: 1192403

(ots) - Landesregierung, Städte- und Gemeindetag sowie
Landkreistag hatten auf dem Kommunalgipfel 2013 vereinbart, den
Kommunen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) eine
Sonderhilfe von insgesamt 100 Mio. Euro bis 2016 zur Verfügung zu
stellen. Heute wird die zweite Rate von 30 Mio. EUR aus dem 100 Mio.
EUR Paket ausgezahlt. Im Jahr 2014 wurden bereits 40 Mio. Euro
überwiesen. Die Gelder werden als Zuweisung aus dem Landeshaushalt
nach der Einwohnerzahl am 31.12.2012 gleichmäßig verteilt. Die
kreisfreien Städte erhalten den vollen Betrag je Einwohner. In den
Landkreisen teilen sich die Landkreise und die kreisangehörigen
Gemeinden diesen Betrag. Bereitgestellt werden diese Mittel, damit
die Kommunen Bedarfe für nachhaltige Investitionen vorrangig im
Bereich der Daseinsvorsorge und Modernisierungsmaßnahmen absichern
können. "Auch war es uns wichtig, den Kommunen bei der
Schuldentilgung zu helfen. Daher können die Mittel auch zu diesem
Zweck verwendet werden", so Innenminister Lorenz Caffier.

Auf einem weiteren Kommunalgipfel im Februar 2014 vereinbarten die
Landesregierung, der Städte- und Gemeindetag sowie der Landkreistag,
dass die Kommunen bis zum Inkrafttreten eines neuen
Finanzausgleichsgesetzes in den Jahren 2014 bis einschließlich 2017
weitere 40 Mio. Euro jährlich außerhalb des kommunalen
Finanzausgleichs erhalten. Die erste Rate wurde bereits 2014
ausgezahlt.

Die Auszahlung dieser Unterstützungshilfen für das Jahr 2015
erfolgt zusammen mit den Auszahlungen zum kommunalen Finanzausgleich
in monatlichen Teilbeträgen jeweils am 15. eines Monats. Von diesen
Mitteln wird ein Teilbetrag von 35 Mio. Euro zur Aufstockung der
steuerkraftabhängigen Zuweisungen nach dem FAG M-V verwendet. Diese
Mittel sollen den Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung sowie beim
Abbau der Verschuldung helfen. Zur Entlastung der Landkreise und




kreisfreien Städte von den Belastungen ihrer Sozialhaushalte werden
jährlich weitere 5 Mio. EUR als Einmalzahlung zur Verfügung gestellt.
Die Auszahlung dieser Mittel wird bis zur Jahresmitte vorgenommen.

Die Landesregierung stellt den Kommunen neben den genannten 100
Mio. Euro Sonderhilfe und den zusätzlichen Unterstützungshilfen von
jährlichen 40 Mio. Euro für die Jahre 2014 bis 2017 weitere 100 Mio.
Euro aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds und 50 Mio. Euro über ein
Kofinanzierungsprogramm zur Verfügung.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 15.01.2015 - 13:47 Uhr
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