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Unfallflucht dank aufmerksamen Zeugens geklärt

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(ots) - Gütersloh (CK) - Am Samstagnachmittag (17.01.,
16.00 Uhr) war eine 18-jährige Frau mit ihrem blauen VW Golf auf dem
Parkplatz eines großen Einkaufsmarktes an der Hans-Böckler-Straße
unterwegs. Hier wollte sie ihr Fahrzeug einparken, geriet dabei
jedoch mit der rechten Front gegen einen dort geparkten schwarzen
Skoda, der dadurch beschädigt wurde.

Anschließend setzte sie mit ihrem Auto zurück und flüchtete vom
Unfallort, ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern oder ihre
Personalien zu hinterlassen.

Der Unfall wurde von einem aufmerksamen 18-jährigen Zeugen
beobachtete, der umgehend über den Polizeiruf 110 die Polizei
benachrichtigte. Dank des jungen Mannes konnte die flüchtige Fahrerin
schnell ermittelt werden.

Gegen die junge Frau aus Gütersloh wurde ein Ermittlungsverfahren
wegen der Unfallflucht eingeleitet.

Aus gegebenem Anlass macht die Polizei im Kreis Gütersloh
wiederholt darauf hin, dass Sie eine Straftat begehen, wenn sie sich
nach einem solchen Missgeschick von der Unfallstelle zu entfernen,
ohne sich um die Folgen zu kümmern.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt
und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden.

Weitaus schlimmer wiegt für viele Verkehrsteilnehmer jedoch der
drohende Verlust des Führerscheins! Die Fahrerlaubnis wird vom
Gericht in der Regel dann entzogen, wenn die Schadenshöhe bei einem
Verkehrsunfall bei 1000 Euro oder mehr liegt. Diese Summe ist sehr
schnell erreicht und kann beispielsweise bei der Neulackierung einer
Stoßstange angenommen werden.

Deshalb: Werden Sie nicht zum Straftäter! Rufen Sie bei jedem
Unfall, bei dem einer der Beteiligten nicht vor Ort ist, Ihre Polizei
über den Polizeiruf 110!






Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de


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Datum: 19.01.2015 - 11:59 Uhr
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