Nr.: 0044 - Echt oder unecht - scharf oder nicht scharf
(ots) -
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Ort: Bremen-Vahr, Berliner Freiheit
Zeit: 18.01.2015, 16:30 Uhr
Am Sonntagnachmittag wurden zwei Polizeibeamte der
Bereitschaftspolizei während ihrer Streifenfahrt an der Berliner
Freiheit mit der Frage konfrontiert, ob ein junger Mann mit einer
scharfen Pistole auf einem Vorplatz herumhantierte. Sie schritten
konsequent ein und stellten in der Folge die Replik einer Walther P
99 sicher, die ihren eigenen Dienstwaffen täuschend ähnlich sieht.
Zunächst fiel der Kollegin und dem Kollegen der junge Mann auf,
der offensichtlich mit einer Pistole in der Hand Zielübungen machte.
In seinem Umfeld standen weitere Jugendliche, die allerdings nicht in
seiner Zielrichtung standen. Mit gezogener Schusswaffe näherten sich
die beiden Einsatzkräfte dem Bewaffneten und forderten ihn lautstark
auf, stehen zu bleiben, die Waffe nieder zu legen und sich mit
erhobenen Händen von der Waffe zu entfernen. Der junge Mann kam
dieser Aufforderung sofort nach und wirkte plötzlich sehr aufgelöst
und eingeschüchtert. Er konnte bei der folgenden Überprüfung als ein
14 Jahre junger Mann aus dem Nachbarstadtteil identifiziert werden.
Beim Aufheben der Pistole wurde dann schnell deutlich, dass es sich
alleine schon auf Grund des geringen Gewichts um eine so genannte
"Anscheinswaffe" handelt.
Der 14-Jährige gab auf der Wache an, dass er sich die
SoftAir-Pistole von einem Freund geliehen und er lediglich
Zielübungen machen wollte. Er wurde von seinem Erziehungsberechtigten
an der Wache abgeholt. Die SoftAir-Pistole wurde beschlagnahmt und
gegen den Jugendlichen eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das
Waffengesetz gefertigt.
Das Führen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit stellt einen
Verstoß gegen das Waffengesetz dar.
Zur Verdeutlichung befindet sich in der Anlage ein Vergleichsfoto
beider Pistolen.
ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
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Datum: 19.01.2015 - 13:02 Uhr
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