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Lkw-Kontrolle auf der B 4 im Bereich Braunlage - Ein Lkw mussteüber Nacht auf dem Parkplatz stehen bleiben

ID: 1194567

(ots) -
Am Montag, d. 19. Januar 2015, bauten Polizeibeamte aus Braunlage,
Bad Harzburg und Goslar bei frostigen - 3 °C in der Zeit von 08.30
Uhr bis 14.30 Uhr, eine Verkehrskontrollstelle auf der B 4 auf. Die
Kontrollorte waren die beidseitig befindlichen Parkplätze zwischen
Braunlage Nord und - Mitte, so dass beide Seiten betreut werden
konnten. Im Fokus der kontrollierenden Beamten standen Lkw aller
Arten. Im Verlauf der sechsstündigen Kontrolle wurde durch die
speziell ausgebildeten Beamten ein besonderes Augenmerk auf die
Sicherung der Ladung, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der
Fahrer und den technischen Zustand der Kraftfahrzeuge gelegt. Da auch
drei Spezialisten für die Kontrolle von Kraftfahrzeugen, die
gefährliche Güter transportieren, unter den Kontrollbeamten waren,
erfolgten auch in diesem Bereich intensive Überprüfungen. Während des
Kontrollzeitraumes wurden 41 Lkw in Augenschein genommen, wobei davon
mehr als 3/4 zu beanstanden waren. Insgesamt wurden 19 Verstöße gegen
die "EG- Sozialvorschriften", also die Lenk- und Ruhezeiten der
Kraftfahrer, festgestellt. In einem Fall hatte der Fahrer seine
ununterbrochenen Lenkzeiten um mehr als 4 Stunden überschritten, was
bedeutet, dass er am Stück mehr als 8 Stunden und 30 Minuten hinter
dem Steuer saß. Die Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten ist
besonders wichtig, da einige Fahrer von vierzig Tonnen schweren Lkw
völlig übermüdet am Straßenverkehr teilnehmen, sie einschlafen und es
in der Folge zu schwersten Verkehrsunfällen mit Sachschäden aber
insbesondere mit verletzen oder getöteten Verkehrsteilnehmern kommt.
Da die Beamten durch das Auslesen der digitalen Tachographen die
Fahraktivitäten der Fahrzeugführer der letzten 28 Tage nachvollziehen
können, sind die oben genannten Verstöße nicht zwangsläufig am
Kontrolltag begangen worden. In fünf Fällen wurde festgestellt, dass




die beförderte Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert war. Bei
unbedeutenderen Verfehlungen konnte unverzüglich nachgesichert
werden. Ein Führer eines rumänischen Sattelzuges hatte allerdings so
ungeeignetes Sicherungsmaterial dabei, dass ihm die Weiterfahrt
untersagt wurde. Sein Arbeitgeber wurde benachrichtigt und dieser war
nunmehr in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass geeignetes
Sicherungsmaterial zum Kontrollort verbracht wird. Bis zum Erstellen
des Presseberichtes war noch kein geeignetes Sicherungsmaterial zu
dem Lkw verbracht worden, so dass eine Nachsicherung der Ladung nicht
erfolgen konnte und der Rumäne auf dem Parkplatz in seinem Führerhaus
übernachten musste. Auch bei unfachmännisch gesicherter Ladung kam es
in der Vergangenheit häufig zu schwerwiegenden Verkehrsunfällen. Auf
der Ladefläche verrutschende Ladung kann beispielsweise in Kurven den
Schwerpunkt des Fahrzeugs so beeinflussen, dass dieser zur Seite
umkippt. Bei offenem Transport besteht die Gefahr, dass Teile der
Ladung auf die Fahrbahn fallen und somit für andere
Verkehrsteilnehmer ein Hindernis auf der Fahrbahn darstellen. Nicht
selten kann man dies im Verkehrsfunk hören, wenn "mal wieder" vor
einem Kantholz, einer Schaufel oder anderer Ladung auf der Autobahn
gewarnt wird. Weiterhin wurden 19 Fälle von
Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt. Der traurige
Spitzenreiter war mit seinem Lkw 100 km/h gefahren, obwohl die
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 60 km/h lag. Auf ihn kommt nun
ein saftiges Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot zu. An drei Lkw
wurden technische Mängel festgestellt, die ebenfalls zur Untersagung
der Weiterfahrt führten. Nach Beseitigung der Mängel, in zwei Fällen
das auswechseln mangelhafter Bereifung, durften die Lkw-Fahrer ihre
Fahrt fortsetzen. Neben drei sonstigen Verstößen gegen die
Straßenverkehrsordnung wurde bei der Kontrolle der Ladung eines Lkw
festgestellt, dass Abfälle transportiert worden waren. Da der Lkw
keine von außen sichtbare Ausweisung für einen Abfalltransport
aufwies, wurde auch in diesem Fall ein Ordnungswidrigkeitverfahren
gegen den Fahrer eingeleitet.

Steffen Jach, PHK




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Polizeikommissariat Oberharz
Telefon: 05323-94110-0


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Datum: 20.01.2015 - 09:14 Uhr
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