150121.7-Meldorf: Polizei ermittelt wegen "Fahrlässige Gewässerverunreinigung"
(ots) - Die Polizeistation Meldorf teilte
nachfolgenden Sachverhalt mit:
Am Dienstag (20.01.15, gegen 13.30 Uhr) teilte eine Bürgerin der
Polizeistation Meldorf mit, dass ein Entwässerungsgraben im Bereich
des Hemmwegs in Meldorf offenbar mit Farbe verunreinigt wurde.
Eine Streifenwagenbesatzung der Polizeistation Meldorf suchte
daraufhin den Einsatzort auf und stellte fest, dass aus einem
Betonrohr weißgefärbtes Wasser austrat. Dieses Gemisch roch nach
Farbe.
Da der Graben zum Entwässern des anfallenden Regenwassers dient
und im weiteren Verlauf in den Speicherkoog mündete, wurden durch die
Beamten umfangreiche Ermittlungen und Einsatzmaßnahmen vor Ort
eingeleitet:
Zunächst sorgte die Freiwillige Feuerwehr Meldorf dafür, dass ein
unkontrolliertes Ausbreiten des verunreinigten Regenwassers
verhindert wurde. Der Löschzug Gefahrgut des Kreises Dithmarschen
unterstütze die Meldorfer Feuerwehr dabei.
Durch den Bauhof der Stadt Meldorf wurden im näheren Umfeld
diverse Schachtdeckel der Kanalisation geöffnet. Hierdurch konnte das
Gebiet der möglichen Einleitung der Farbe eingegrenzt werden.
Der Wasserverband Süderdithmarschen und ein ebenfalls vor Ort
erschienenes Analytik-Labor stellten fest, dass es sich um chemische
Substanzen handeln würde, auf die die Verunreinigung zurückzuführen
ist.
Der Kreis Dithmarschen (Wasserbehörde) war ebenfalls vor Ort und
unterstütze die Ermittlungen.
Letztendlich wurde festgestellt, dass in einem angrenzenden
Gewerbebetrieb Malerarbeiten durchgeführt worden waren. Durch die
Handwerker waren offenbar Farbreste über Waschbecken/Toiletten
unerlaubt entsorgt bzw. Malergerätschaften gereinigt worden. Diese
Stoffe gelangten dann durch einen fehlerhaften Kanalisationsanschluss
nicht in die Schmutzwasserentwässerung, sondern landeten im
Regenwasserkanal.
Durch den Kreis Dithmarschen und den Wasserverband
Süderdithmarschen wurden vor Ort umfangreiche Reinigungsmaßnahmen
veranlasst.
Gegen die verantwortlichen Handwerker wurde ein Strafverfahren
wegen des Verdachts der fahrlässigen Gewässerverunreinigung (§ 324
StGB) eingeleitet. Der entstandene Schaden wird insgesamt auf mehrere
Tausend Euro geschätzt.
Die Polizei weist darauf hin, dass Farbreste und verunreinigte
Malergerätschaften über den normalen Hausmüll (wenn laut
Farbhersteller erlaubt) oder entsprechende Wertstoffhöfe zu
entsorgen sind. "Verunreinigtes Wasser gehört weder in die Anlagen
eines Klärwerks, noch in das Regenwasser", hebt der Ermittlungsbeamte
der Polizeistation Meldorf hervor.
Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt können derzeit nicht
mitgeteilt werden.
Die Ermittlungen dauern an.
Hermann Schwichtenberg
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Datum: 21.01.2015 - 15:29 Uhr
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