Aktuelle Pressemitteilung des Generalbundesanwaltes vom 22.01.2015
Festnahme zweier mutmaßlicher Mitglieder ausländischer terroristischen Vereinigungen
(ots) - Festnahme zweier mutmaßlicher Mitglieder der
ausländischen terroristischen Vereinigungen"Jaish al-Muhajirin wal
Ansar"(JAMWA) und "Islamischer Staat Irak und Großsyrien" (ISIG)
Der Generalbundesanwalt hat heute (22. Januar 2015) aufgrund von
Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20.
Januar 2015
den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Mustafa C. und
den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sebastian B.
an ihren Wohnorten in Nordrhein-Westfalen festnehmen lassen. Zudem
wurden ihre Wohnungen nach Beweismitteln durchsucht.
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich als Mitglieder an
einer ausländischen terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben (§
129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Dem Beschuldigten
Mustafa C. wird in dem Haftbefehl zudem vorgeworfen, eine schwere
staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89 Abs. 1, Abs. 2
Nr. 1 und 2 StGB).
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen reisten die
Beschuldigten Mustafa C. und Sebastian B. im März und im August 2013
über die Türkei nach Syrien. Dort sollen sie sich dem Kampfverband
"Muhajirun halab" ("Auswanderer von Aleppo") angeschlossen haben.
Die "Muhajirun halab" gehörten zunächst der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Jaish al Muhajirin wal Ansar" ("Armee
der Auswanderer und Helfer", kurz: JAMWA) an. Nach der Spaltung der
JAMWA Ende 2013 schlossen sich die "Muhajirun halab" dem "Islamischen
Staat Irak und Großsyrien" (ISIG) an. Beide Vereinigungen verfolgen
das Ziel, die gegenwärtige syrische Regierung zu stürzen und einen
allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden Gottesstaat zu
errichten.
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, eine Kampfausbildung
für den militanten Jihad durchlaufen und anschließend logistische
Aufgaben, wie den Transport von Verpflegung an die Frontlinie,
übernommen zu haben. Mustafa C. wird zudem vorgeworfen, für die
Propaganda innerhalb seiner Kampfgruppe zuständig gewesen zu sein.
Sebastian B. kehrte Mitte November 2013 nach Deutschland zurück.
Mustafa C. hielt sich auch nach seiner Ausreise im März 2013
wiederholt vorübergehend in Deutschland auf. Mitte September 2014
kehrte auch er aus Syrien zurück.
Es liegen keine Anhaltspunkte für konkrete Anschlagspläne oder
-vorbereitungen der Beschuldigten vor.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den
Beschuldigten Mustafa C. Ermittlungen wegen Vorbereitens einer
schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) geführt. In der
Folge begründete sich der Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer
ausländischen terroristischen Vereinigung. Vor diesem Hintergrund hat
der Generalbundesanwalt Ende letzten Jahres die Ermittlungen
übernommen.
Die Beschuldigten werden spätestens im Laufe des morgigen Tages
dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen
die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft
entscheiden wird.
DER GENERALBUNDESANWALT beim Bundesgerichtshof
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Datum: 22.01.2015 - 10:44 Uhr
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