150128-2. Drei Festnahmen nach Kfz-Aufbruch
(ots) - Tatzeit: 27.01.2015, 15:00 Uhr Tatort:
Hamburg-Altstadt, Bugenhagenstraße
Beamte des Polizeikommissariates 14 haben drei mutmaßliche
Kfz-Aufbrecher vorläufig festgenommen. Nach bisherigen Ermittlungen
werden den 24 und 31 Jahre alten Männern und der 21-jährigen Frau zum
Teil mehrere Taten vorgeworfen.
Zivilfahnder beobachteten die Drei, als sie ein Parkhaus in der
Bugenhagenstraße verließen. Dabei trugen sie eine schwarze
Handtasche, die sie beim Betreten des Parkhauses noch nicht bei sich
hatten. Als sie den Inhalt der Handtasche unter sich verteilten,
überprüften die Fahnder die Personengruppe. Die Ermittlungen ergaben,
dass in dem Parkhaus ein Audi aufgebrochen und die Handtasche daraus
entwendet worden war. Die drei Tatverdächtigen wurden vorläufig
festgenommen, das Diebesgut sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen übernahmen Beamte des
Kriminalkommissariates Mitte (LKA 11). Dem 31-jährigen Deutschen und
dem 24-jährigen Ecuadorianer wird ein weiterer gemeinsam begangener
Kfz-Aufbruch vorgeworfen. Darüber hinaus wird der Deutsche
beschuldigt, sechs weitere Taten begangen zu haben.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die 21-Jährige
und der 24-Jährige entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. Den
31-Jährigen führen die Kriminalbeamten einem Haftrichter zu.
Veh.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Holger Vehren
Telefon: 040/4286-56215
Fax: 040/4286-56219
www.polizei.hamburg.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.01.2015 - 10:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1198861
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 150128-2. Drei Festnahmen nach Kfz-Aufbruch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).