Ordnungswidrigkeit führt zu Haftbefehl
(ots) - Am Samstagabend wurde gegen 23:30 Uhr in der
S-Bahn zwischen Dresden-Hauptbahnhof und Dresden-Reick ein
39-jähriger Mann durch eine Streife der Bundespolizeiinspektion
Dresden kontrolliert.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass
gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz
vorlag. Da der Dresdner sich weigerte, eine Geldbuße in Höhe von
15,-EUR für eine Ordnungswidrigkeit zu zahlen, war er nun zur
Festnahme ausgeschrieben worden.
Im Rahmen der Kontrolle zog der Mann nun doch die Zahlung der
Geldbuße vor und konnte somit einen Tag Erzwingungshaft abwenden und
seinen Weg anschließend fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Dresden
Kirstin Stiefel
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 02.02.2015 - 14:49 Uhr
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