Pkw-Fahrerin ohne Führerschein nur ausnahmsweise zum Arztbesuch unterwegs
(ots) - MK / Bielefeld / Innenstadt - Auf der
Jöllenbecker Straße benutzte eine Autofahrerin am Dienstag,
03.02.2015 gegen 13:00 Uhr während der Fahrt ihr Mobiltelefon. Die
42-jährige Bielefelderin wurde deswegen mit ihrem BMW von einer
Polizeistreife zwischen der Wittekindstraße und der Siegfriedstraße
angehalten. Gegenüber den Polizisten gab sie zu, das Mobiltelefon
benutzt zu haben. Sie konnte aber keinen Führerschein vorweisen und
gestand, dass sie seit 1999 nicht mehr im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis zum Führen für Pkw sei. Die Fahrerin erklärte den
Beamten nur ausnahmsweise das Fahrzeug ihres Mannes benutzt zu haben,
weil sie ihren minderjährigen Sohn zum Arzt gefahren habe. Von den
Polizeibeamten erhielt die Fahrerin eine Verkehrsvergehensanzeige,
weil sie das Fahrzeug ohne die gültige Fahrerlaubnis gefahren hatte.
Ihr Mann wurde angezeigt, weil er als verantwortlicher Fahrzeughalter
den Pkw seiner Frau überlassen hatte. Polizeipräsidium Bielefeld / VK
2 / 0521/545-0
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Friedhelm Burchard (FB), Tel. 0521/545-3023
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle.bielefeld(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/bielefeld
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.02.2015 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1202383
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BI
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pkw-Fahrerin ohne Führerschein nur ausnahmsweise zum Arztbesuch unterwegs"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bielefeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).