Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckt Haftbefehl - 1500,00 Euro Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen
(ots) - Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg konnte am
04. Februar 2015 einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld
vollstrecken.
Ein 34-jähriger türkischer Staatsangehöriger, in Deutschland ohne
festen Wohnsitz, wurde gegen 16:40 Uhr zur Ausreisekontrolle nach
Istanbul vorstellig. Bei Überprüfung seiner Personalien wurde
festgestellt, dass er im Juni 2014 vom Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück
rechtskräftig wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen
verurteilt worden war. Ihm war eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu
15,00 Euro bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen auferlegt
worden. Im November 2014 wurde er dann von der Staatsanwaltschaft
Bielefeld zur Fahndung ausgeschrieben, da er als flüchtig galt. Da er
die Geldstrafe vor Ort nicht aufbringen konnte, wurde er der
Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Hans-Jürgen Hansen
Telefon: +49 (0) 40 50027-104
Mobil: +49 (0) 172 427 5608
Fax: +49 (0) 40 5009451
E-Mail: hans-juergen.hansen(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.02.2015 - 06:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1202829
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckt Haftbefehl - 1500,00 Euro Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).