Polizei und THW Sarstedt - gemeinsame Alkoholtestkäufe
(ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung des THW Sarstedt und des
Polizeikommissariats Sarstedt
Sarstedt(ka) Bereits im letzten Jahr haben der Ortsbeauftragte des
THW Sarstedt, Dr.-Ing. Christian Rathke, und der Leiter des
Polizeikommissariats Sarstedt, Erster Polizeihauptkommissar Rainer
Kahr, eine Vereinbarung darüber geschlossen, zukünftig im Bereich des
Jugendschutzes gemeinsame Testkaufaktionen durchzuführen. Als
Testkäufer werden dabei Jugendliche im Alter zw. 12 - 17 Jahren aus
der Jugendgruppe des THW eingesetzt, die von den THW-Jugendbetreuern
sowie von Polizeibeamten begleitet werden. An jeder Aktion nahmen 9 -
12 jugendliche Testkäufer teil.
Die Testkaufversuche fanden in der Stadt Sarstedt sowie den
Gemeinden Algermissen, Giesen, Harsum und Nordstemmen statt.
Die Testkäufer versuchten dabei in Einzelhandelsgeschäften,
Märkten, Tankstellen, Spielhallen und Kiosken Alkohol, Tabakwaren und
Schriften oder Medien mit einer Altersbeschränkung zu erwerben, sich
in Spielhallen aufzuhalten, an Glücksspielen teilzunehmen oder in
Gaststätten alkoholische Getränke zu bestellen. Zu Sylvester wurde
auch versucht pyrotechnische Gegenstände zu kaufen.
Bisher fanden zwei Testkaufaktionen am 30.12.2014 und am
02.02.2015 statt.
Bei der Aktion einen Tag vor Sylvester wurden 26 Kaufversuche
durchgeführt. Es gelang den Jugendlichen leider in 16 Fällen Alkohol,
Tabakwaren sowie Pyrotechnik zu erwerben. Gegen das Verkaufspersonal
wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, wobei das Bußgeld für einen
Ersttäter grds. 200 Euro beträgt. Die Ahndung erfolgt dabei durch den
Landkreis Hildesheim.
Nach diesem schlechten Ergebnis wurde zeitnah am 02.02.2015 wieder
eine Aktion durchgeführt. Diesmal wurden bei 37 Kaufversuchen in 13
Fällen Alkohol und Tabakwaren erworben und in zwei Fällen wurde der
Aufenthalt in einer Spielhallen gestattet. Insgesamt wurden 15
Ordnungs-widrigkeitenverfahren eingeleitet. Auch dieses Ergebnis mit
einer Beanstandungsquote von ca. 41 % ist noch viel zu hoch, so dass
zeitnah weitere Aktionen folgen werden.
Die Zusammenarbeit hat das Ziel, dass alsbald nur noch wenige oder
gar keine Kaufversuche mehr gelingen. Jugendliche haben auch noch
andere Gelegenheiten sich alkoholische Getränke zu verschaffen. So
können ältere - dann Erwachsene - die Getränke legal erwerben und
wiederum illegal an die Jugendlichen abgeben. Der Alkohol kann aber
auch im Elternhaus beschafft werden. Es sind auch noch andere
Szenarien denkbar. Wenn durch die Aktionen der Zugriff auf
alkoholische Getränke verhindert oder erschwert werden kann, wurde
das Ziel erreicht.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Polizeikommissariat Sarstedt
Telefon: 05066 / 985-0
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/
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Datum: 05.02.2015 - 09:39 Uhr
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