Trunkenheit im Verkehr
Duldung der Fahrt durch den Halter
(ots) - Bad Gandersheim(re), Hohenhöfen, Sa.,
07.02.2015, 03.20 Uhr Ein 25-jähriger Kraftfahrer aus Kalefeld befuhr
mit einem PKW in Bad Gandersheim öffentliche Straßen, obwohl er vor
Antritt der Fahrt alkoholische Getränke zu sich genommen hatte. Die
Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet. Sein Führerschein wurde
sichergestellt.
Der Halter des PKW befand sich als Beifahrer mit im Fahrzeug. Er
duldete die Nutzung seines Fahrzeuges durch den Fahrzeugführer. Gegen
ihn wurde ein gesondertes Strafverfahren eingeleitet. Bei ihm handelt
es sich um einen 21-jährigen Einwohner einer Einbecker Ortschaft.
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Datum: 07.02.2015 - 06:12 Uhr
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Bad Gandersheim
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