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Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Westhessen

ID: 1205284

(ots) -
"Fasching feiern, fröhlich sein, doch denk an deinen
Führerschein!" - Polizei kündigt Alkohol- Drogenkontrollen an

(ho)Am kommenden Donnerstag beginnt mit "Altweiberfasching" wieder
die Hochsaison für viele Närrinnen und Narren, die gerne viel und
ausgelassen feiern. Bei den tollen Tagen gehört Alkohol natürlich
auch dazu und die Polizei will kein Spaßverderber sein. Leider gibt
es jedes Jahr auch immer wieder Unbelehrbare die meinen, "die paar
Meter" bis nach Hause auch ohne Unfall oder Verkehrskontrolle am
Steuer ihres Autos zu schaffen. Ein gefährlicher Trugschluss der im
Einzelfall tödlich enden kann. Verantwortungsvolle Bürgerinnen und
Bürger sollten daher bedenken, dass selbst nach dem Genuss von
geringen Mengen Alkohol die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit
erheblich nachlässt. Dabei wirkt Alkohol bei jedem Menschen anders
und die Grenze zur Fahruntauglichkeit ist beim Einen schneller, beim
Anderen langsamer erreicht. Hüten Sie sich davor, sich an gewisse
"Promillegrenzen" heranzutrinken und bedenken Sie folgendes: -Ab 0,3
Promille drohen den Beteiligten an einem Unfall oder auffälligen
Fahrerinnen und Fahrern Führerscheinentzug, Geldstrafen oder Punkte.
-Für Fahranfänger gilt während der Probezeit und bis zum 21.
Lebensjahr die 0,0 Promille-Grenze. -Verlust des
Versicherungsschutzes droht! Verkehrsteilnehmer sollten bedenken,
dass Fahrzeugversicherer im Leistungsfall beim vorherigen Genuss von
Alkohol oder Drogen überhaupt keinen Spaß verstehen. -Ein
Fahrradfahrer gilt ab 1,6 Promille als fahrunfähig. Blutentnahme,
Bußgeld und Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) drohen.
Eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr) kann ein alkoholisierter
Radfahrer jedoch auch schon mit weniger als 1,6 Promille begehen,
wenn er z.B. durch unsichere Fahrweise auffällt. -Achtung




Restalkohol! Der Abbau des Alkohols im Blut dauert grundsätzlich
länger als der Aufbau. Denken Sie daran, wenn Sie sich nach einer
Feier am nächsten Morgen ans Steuer Ihres Wagens setzen. Denn eins
ist so sicher wie der Spaß an Fasching: Die Polizistinnen und
Polizisten des Polizeipräsidiums Westhessen werden zur Faschingszeit
vermehrt und zu jeder Tageszeit Alkohol- und Drogenkontrollen
durchführen. Lassen Sie am besten Ihr Auto stehen, gefährden Sie
nicht sich und andere, wenn Sie beim Feiern auf alkoholische Getränke
nicht verzichten möchten. Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel
oder klären Sie rechtzeitig, wer der Fahrer sein soll, der
Familienangehörige, Freunde und Bekannte nüchtern und sicher nach
Hause bringt. Genießen Sie die tolle Zeit aber unterlassen sie es,
Autofahrer zum (Mit-) Trinken zu animieren. Dann steht einer lustigen
Fastnacht nichts mehr im Wege und Sie sind auch am Aschermittwoch
noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Pressestelle
Telefon: (0611) 345-1042
E-Mail: pressestelle.ppwh(at)polizei.hessen.de


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Datum: 10.02.2015 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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