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Nr.: 0088 --K.O.-Tropfen: Gefahr aus dem Glas--

ID: 1205945

(ots) -

-

Ort: Bremen
Zeit: 11.02.2015

Karnevalszeit ist Partyzeit. Doch Vorsicht. Partybesucher sollten
auf ihre Getränke aufpassen. Denn auf Festen, in Diskotheken oder
Lokalen machen Unbekannte ihre Opfer durch sogenannte K.O.-Tropfen
willenlos oder sogar bewusstlos, um sie anschließend zu berauben oder
zu vergewaltigen. Die Polizei zeigt, wie sich jeder schützen kann.

K.O.-Tropfen sind flüssige Drogen, die hilf-, willenlos oder gar
bewusstlos machen. Insbesondere auf Partys oder in Diskotheken geben
die Täter diese Tropfen heimlich in die offenen Getränke ihrer Opfer.
Manchmal zum Spaß, häufig aber, um das Opfer auszurauben oder sich an
ihm zu vergehen.

Bei den zumeist farb- und geruchlosen Tropfen kann es sich um
Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder sogenannte
Partydrogen wie GBL (Gammabutyrolacton) oder GHB
(Gammahydroxybutyrat) handeln. GBL ist eine chemische Substanz, die
sich im Körper in GHB umwandelt. GBL/GHB ist in der Partyszene zum
Eigenkonsum weit verbreitet und als Liquid Ecstasy, Liquid X, Liquid
E, Fantasy, Soap oder G-Juice bekannt. In Deutschland unterliegt GHB
dem Betäubungsmittelgesetz.

Die Einnahme von K.O.-Tropfen verlangsamt die Aktivitäten des
Gehirns und des zentralen Nervensystems. Schon zehn bis zwanzig
Minuten nach der Einnahme beginnt die Wirkung, die bis zu vier
Stunden, zum Teil auch erheblich länger anhält. Nach anfänglicher
Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das
Opfer wird willenlos, unter Umständen sogar bewusstlos. Hat es eine
zu hohe Dosis erhalten, kann es zu ernsthaften Komplikationen bis hin
zum Erstickungstod durch Atemlähmung kommen. Besonders gefährlich ist
eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Häufig kann sich
das Opfer gar nicht oder nur noch vage daran erinnern, was passiert




ist.

Hat man den Verdacht, K.O.-Tropfen bekommen zu haben, weil man
sich nach dem Konsum eines Getränks anders fühlt, z.B. motorische
oder psychische Auffälligkeiten spürt, die man sich nicht erklären
kann, oder einen sogenannten Filmriss hat, sollte man schnellstens
einen Arzt aufsuchen. K.O.- Tropfen können im Urin oder Blut
nachgewiesen werden, allerdings nur bis wenige Stunden nach dem
Konsum.

Wichtig ist außerdem, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Denn
das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände
erfüllen, z.B. gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das
Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. Nur mit Hilfe einer Anzeige ist
es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden
zu bewahren.

Unsere wichtigen Tipps: -Getränke bei der Bedienung bestellen und
selbst entgegennehmen. -Von Unbekannten keine offenen Getränke
annehmen. -Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen. -Bei
Übelkeit Hilfe beim Personal suchen. -Freundinnen und Freunde achten
aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen. -
Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für
das Opfer und verständigen das Personal. -Gehen Sie gemeinsam mit
Ihren Freundinnen und Freunden feiern - aber auch gemeinsam wieder
nach Hause!

Die Bremer Polizei wünscht Ihnen und Ihren Freunden viel Spaß in
der Karnevalszeit. Neben den K.O.-Tropfen möchten wir auch darauf
hinweisen, dass der reichliche Genuss von Alkohol oder anderen
berauschenden Substanzen ebenfalls zu den beschriebenen Folgen führen
kann. Mehr dazu auch unter www.polizei.bremen.de.


ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235

Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de


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Datum: 11.02.2015 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1205945
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Ansprechpartner: POL-HB
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Bremen



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