Karneval, Alkohol und Autofahren vertragen sich nicht
(ots) - SR/ Bielefeld - Die Polizei weist zur
bevorstehenden Karnevalszeit auf die Gefahren beim Autofahren unter
Alkohol- und Drogeneinfluss hin. Auch in diesem Jahr werden in
Bielefeld verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt, um die
Unverbesserlichen aus dem Verkehr zu ziehen. Jeder, der sich unter
Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss hinter das Steuer setzt, gefährdet
nicht nur sich selbst, sondern bringt auch andere in große Gefahr,
verletzt oder gar getötet zu werden. Auch am Morgen nach einer
feucht-fröhlichen Feier ist der Restalkoholgehalt unter Umständen
noch so hoch, dass sich eine Autofahrt grundsätzlich verbietet.
Ein Autofahrer begeht ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit -
die Folgen können Geldbuße, Punkte und Fahrverbot sein. Ab 1,1
Promille begeht der Autofahrer eine Straftat, was Geldstrafe und
Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben kann. Auch bereits ab 0,3
Promille ist der Führerschein in Gefahr - bei auffälligem Verhalten,
so genannten Ausfallerscheinungen, oder bei einem Unfall kann die
Fahrerlaubnis entzogen werden. Da Alkohol sich bei jedem
unterschiedlich auswirkt, kann schon ein Glas Alkohol zu viel sein.
Alkoholtypische Auswirkungen können einen eingeschränkte Wahrnehmung,
Enthemmung, falsche Einschätzung von Geschwindigkeiten und
Entfernungen, Blickfeldverengung und Beeinträchtigung von Reaktion
und Koordination sein. Das Fahren unter Drogeneinfluss ist verboten
und kann mit Bußgeldern, Geldstrafen, Punkten, Fahrverboten, bis hin
zum Fahrerlaubnisentzug geahndet werden. Die Auswirkungen von Drogen
sind nicht vorhersehbar und individuell sehr unterschiedlich. Das
Unfallrisiko wird durch Mischkonsum von Alkohol und Drogen
potenziert.
Die Polizei rät allen Närrinnen und Narren, denen ihre
Fahrerlaubnis lieb und teuer ist und die künftig nicht zu Fuß gehen
wollen: Lassen Sie ihr Fahrzeug stehen, wenn Sie Alkohol trinken
wollen und steigen Sie auf Busse, Bahnen oder Taxen um, oder klären
Sie bereits vor Fahrtantritt, wer nüchtern bleibt, damit am
Aschermittwoch keine "Katerstimmung" aufkommt. Setzen Sie sich als
Mitfahrer nie zu unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Fahrern
ins Auto. Versuchen Sie diese von der Fahrt abzuhalten.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Friedhelm Burchard (FB), Tel. 0521/545-3023
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle.bielefeld(at)polizei.nrw.de
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Datum: 11.02.2015 - 10:38 Uhr
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