150211.5-Nordhastedt + Heide: Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - "Fahren ohne Fahrerlaubnis" - das
Polizei-Bezirksrevier ermittelt in mehreren Fällen wegen Straftaten
(§ 21 StVG):
Fall 1 (Nordhastedt/Osterwohld): Die Beamten stoppten am Dienstag
(17 Uhr) auf der B 203 die Fahrt eines 36-jährigen Motorrollerfahrers
aus Albersdorf. Bei ihm registrierten sie eine Geschwindigkeit von
rund 80 km/h. Doch um so schnell fahren zu dürfen, hätte er im Besitz
einer Fahrerlaubnis der Klasse A sein müssen. Vorlegen konnte der
36-Jährige aber nur eine Mofa-Prüfbescheinigung, die ihn lediglich
dazu berechtigt, motorisierte Zweiräder zu führen, die bauartbedingt
nicht mehr als 25 km/h auf die Fahrbahn bringen.
Fall 2 (Heide): Kontrolliert wurde auch ein noch 15-jähriger
Rollerfahrer aus Hemmingstedt, der die Brahmsstraße am Dienstag
(16.23 Uhr) mit 50 km/h befuhr. Auch er konnte lediglich die
Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen.
Ermittelt wird in strafrechtlicher Hinsicht auch gegen den 43
Jahre alten Halter (Hemmingstedt) dieses Fahrzeuges. Er wird
beschuldigt, als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zugelassen
zu haben, daß jemand das Fahrzeug führt, obwohl der die dazu
erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.
Hermann Schwichtenberg
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Datum: 11.02.2015 - 12:10 Uhr
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