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Polizei warnt besonders in der Faschingszeit vor der Partydroge /K.O.-Tropfen: Gefahr aus dem Glas

ID: 1206320

(ots) - Faschingszeit ist Partyzeit. Doch Vorsicht.
Partybesucher sollten auf ihre Getränke aufpassen. Denn auf Festen,
in Diskotheken oder Lokalen machen Unbekannte ihre Opfer durch
sogenannte K.O.-Tropfen willenlos oder sogar bewusstlos, um sie
anschließend zu berauben oder zu vergewaltigen. Die Polizei zeigt,
wie sich jeder schützen kann. "Wer auf eine Party oder in eine
Diskothek geht, sollte sein Getränk immer im Blick behalten und sich
nichts von Unbekannten ausgeben lassen", rät Gerhard Klotter,
Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des
Bundes. Fühlt man sich nach einem Getränk unerklärlicherweise
komisch, ist es wichtig, Freunde oder das Personal um Hilfe zu
bitten, sofort zum Arzt zu gehen sowie Anzeige bei der Polizei zu
erstatten. Denn nur so können weitere Opfer vor Schaden bewahrt
werden, so Klotter weiter. K.O.-Tropfen sind flüssige Drogen, die
hilf-, willenlos oder gar bewusstlos machen. Insbesondere auf Partys
oder in Diskotheken geben die Täter diese Tropfen heimlich in die
offenen Getränke ihrer Opfer. Manchmal zum Spaß, häufig, aber um das
Opfer auszurauben oder sich an ihm zu vergehen. Bei den zumeist farb-
und geruchlosen Tropfen kann es sich um Medikamente (Narkose- und
Beruhigungsmittel) oder sogenannte Partydrogen wie GBL
(Gammabutyrolacton) oder GHB (Gammahydroxybutyrat) handeln. GBL ist
eine chemische Substanz, die sich im Körper in GHB umwandelt. GBL/GHB
ist in der Partyszene zum Eigenkonsum weit verbreitet und als Liquid
Ecstasy, Liquid X, Liquid E, Fantasy, Soap oder G-Juice bekannt. In
Deutschland unterliegt GHB dem Betäubungsmittelgesetz. Die Einnahme
von K.O.-Tropfen verlangsamt die Aktivitäten des Gehirns und des
zentralen Nervensystems. Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der
Einnahme beginnt die Wirkung, die bis zu vier Stunden, zum Teil auch




erheblich länger anhält. Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit,
Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wird willenlos,
unter Umständen sogar bewusstlos. Hat es eine zu hohe Dosis erhalten,
kann es zu ernsthaften Komplikationen bis ihn zum Erstickungstod
durch Atemlähmung kommen. "Besonders gefährlich ist eine Kombination
mit Alkohol oder anderen Drogen. Häufig kann sich das Opfer gar nicht
oder nur noch vage daran erinnern, was passiert ist", erklärt
Klotter. Hat man den Verdacht, K.O.-Tropfen bekommen zu haben, weil
man sich nach dem Konsum eines Getränks anders fühlt, z.B. motorische
oder psychische Auffälligkeiten spürt, die man sich nicht erklären
kann, oder einen sogenannten Filmriss hat, sollte man schnellstens
einen Arzt aufsuchen. K.O.- Tropfen können im Urin oder Blut
nachgewiesen werden, allerdings nur bis wenige Stunden nach dem
Konsum. Wichtig ist außerdem, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
Denn das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene
Straftatbestände erfüllen, z.B. gefährliche Körperverletzung oder
Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. "Nur mit
Hilfe einer Anzeige ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche
weitere Opfer vor Schaden zu bewahren", bekräftigt Klotter.

Tipps: -Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst
entgegennehmen. -Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen. -
Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen. -Bei Übelkeit Hilfe
beim Personal suchen. -Freundinnen und Freunde achten aufeinander
und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen. -Freundinnen und
Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und
verständigen das Personal. Diese Pressemitteilung sowie weitere
Informationen gibt es im Internet unter:
www.polizei-beratung.de/presse. Profil Programm Polizeiliche
Kriminalprävention Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der
Länder und des Bundes (ProPK) verfolgt das Ziel, die Bevölkerung,
Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über
Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren
Verhinderung aufzuklären. Dies geschieht unter anderem durch
kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und durch die
Entwicklung und Herausgabe von Medien, Maßnahmen und Konzepten,
welche die örtlichen Polizeidienststellen und andere Einrichtungen,
zum Beispiel Schulen, in ihrer Präventionsarbeit unterstützen.




Rückfragen bitte an:

Polizei Coesfeld
Pressestelle

Telefon: 02541-14-290 bis -292
Fax: 02541-14-195


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Datum: 11.02.2015 - 14:48 Uhr
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