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150211.8-Kreis Steinburg: Körperverletzung im Schulbus

ID: 1206328

(ots) - Die Polizeistation Schenefeld führt
Ermittlungen gegen einen 15-Jährigen aus dem Bereich des Amtes
Schenefeld. Ihm wird Körperverletzung zum Nachteil einer
gleichaltrigen Schülerin (ebenfalls aus dem Bereich des Amtes
Schenefeld) vorgeworfen. Die Straftat, die gestern angezeigt wurde,
wurde am Montag gegen 12.20 Uhr in einem Schulbus verübt.

In den war die 15-Jährige eingestiegen und hatte sich einen Platz
gewählt. Nach ihren Schilderungen setzte sich der Junge direkt neben
sie. Nachdem sie von anderen Mitschülern aufgefordert worden war, die
Stelle zu verlassen und sich einen anderen Platz zu suchen, kam es zu
unschönen Szenen: Der 15-Jährigen wurde in den Rücken gepiekst,
offenbar wollten die anderen sie zum Aufstehen bewegen.

In der Folge dieser niederträchtigen Handlungen setzte sich der
beschuldigte 15-Jährige auf die Knie der 15-Jährigen und fügte ihr
Schmerzen bei. Als sie sich zur Wehr setzte, schlug er ihr den
Ellenbogen gegen den Kopf. Das brachte ihr eine Schwellung ein.

Nachdem sich anderntags gesundheitliche Komplikationen (Übelkeit,
Kopfschmerzen, Schwindelgefühl) bei der 15-Jährigen einstellten, die
von der vortäglichen Auseinandersetzung herrühren könnten, musste sie
von der Schule abgeholt und zum Arzt gebracht werden.

Gegen den 15-Jährigen führt die Polizeistation Schenefeld jetzt
Ermittlungen wegen "Körperverletzung" (§ 223 StGB).

Polizeisprecher Hermann Schwichtenberg: "Das Verhalten der Gruppe
gegenüber der 15-Jährigen war absolut inakzeptabel. Die Schuld für
den Angriff auf sie, wie der Beschuldigte meinte, bei dem Opfer
selbst zu suchen, zeugt nicht von einer klugen Urteilsfähigkeit." Der
Beschuldigte hätte besser getan, sich zunächst einmal zu
entschuldigen, statt das große Wort zu führen. "Das, was sich der
15-Jährige geleistet hat, war kein Dumme-Jungen-Streich, sondern




strafrechtliches Verhalten."

Im Paragraphen 223 des Strafgesetzbuches heißt es unter anderem:
"Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit
schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft."

Hermann Schwichtenberg




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
Mobil: +49 (0) 171 337 53 56
E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de


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Datum: 11.02.2015 - 14:56 Uhr
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