Kreis Steinfurt, Polizei führt weiter Alkoholkontrollen durch
(ots) - Das Karnevalswochenende mit dem anschließenden
Rosenmontag steht bevor. Für die Kreispolizeibehörde bedeutet dieser
Anlass vermehrte Einsätze, hervorgerufen durch den übermäßigen
Alkoholgenuss der Feiernden. Streitigkeiten verbaler und körperlicher
Art sind oftmals die Folgen. Hier sind gegenseitige Rücksichtnahme
und ein wachsames Auge der Veranstalter von Feiern gefragt. Die
bereits begonnen Alkoholkontrollen im Straßenverkehr werden von der
Polizei in den nächsten Tagen verstärkt fortgesetzt. Sie will
Alkoholsünder konsequent aus dem Verkehr ziehen. An Weiberfastnacht
(12.02.2015) überprüfte eine Ibbenbürener Polizeistreife in der
Mittagszeit den Fahrer eines Kleintransporters. Bei der Kontrolle auf
dem Dickenberg stellten die Beamten bei dem 43-Jährigen einen
deutlichen Alkoholgeruch fest. Da ein Test etwa zwei Promille
anzeigte, wurde er zur Polizeidienststelle gebracht. Dem Ibbenbürener
wurde eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein konnte nicht
sichergestellt werden. Dieser war ihm bereits nach einer frühen
Alkoholfahrt entzogen worden war. In der Mittagszeit des Donnerstages
meldete ein Zeuge einen Vorfall in Bugsteinfurt. Eine Autofahrerin
hatte ihm an der Alexander-König-Straße die Vorfahrt genommen. Sie
war nach seinen Angaben bei Rot gefahren. Die eingesetzten
Polizeibeamten überprüften die Frau. Da ein Alkoholholtest positiv
verlief, wurde ihr eine Blutprobe entnommen. Ihr Führerschein wurde
sichergestellt. Tipp: Denken Sie vor der Feier an den Rückweg! Lassen
Sie sich abholen, nehmen Sie ein Taxi oder benutzen Sie öffentliche
Verkehrsmittel. Die Polizei appelliert: Alkohol am Steuer ist kein
Kavaliersdelikt. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt,
gefährdet leichtfertig sich selbst und Andere. Bedenken Sie: Schon
bei 0,3 Promille kann der Führerschein entzogen werden, wenn
Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen oder man an einem
Verkehrsunfall beteiligt ist. Jeder hat es selbst in der Hand,
Alkoholunfälle und deren Folgen zu vermeiden. Ein paar Stunden Schlaf
reichen nicht aus, um wieder nüchtern zu werden. Auch der Restalkohol
am nächsten Morgen kann Folgen haben. Auch das Fahrrad ist kein
geeigneter Ersatz. Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt
hier bei 1,6 Promille. Nicht selten ziehen sich unter Alkoholeinfluss
stehende Radfahrer bei Stürzen erhebliche Verletzungen zu.
Alkoholisierte Radfahrer stellen auch für andere Verkehrsteilnehmer
Gefahren dar. Vielfach ist es der Aufmerksamkeit und der guten
Reaktion der andern zu verdanken, dass es nicht kracht! Auch für
Radfahrer gilt, kommt es mit einem Alkoholwert ab 0,3 Promille zu
einem Unfall oder liegen Anzeichen für Fahruntüchtigkeit vor, findet
er sich recht schnell in den Bestimmungen des Strafgesetzbuches
wieder.
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Polizei Steinfurt
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Datum: 13.02.2015 - 11:22 Uhr
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