Faschingsumzug in Graben-Neudorf beschert Bundespolizei einen arbeitsreichen Tag
(ots) - Im Laufe des gestrigen Tages fand der
Faschingsumzug in Graben-Neudorf statt. Wie bereits im letzten Jahr,
wurde der Umzug u.a. wieder von zahlreichen Jugendlichen besucht, die
mit der Bahn an- und abreisten. Auch der Konsum von Alkohol spielte
in diesem Jahr eine große Rolle.
Bereits im vergangenen Jahr, kam es nach der
Faschingsveranstaltung, zu mehreren Fällen von unbefugten
Gleisüberschreitungen, alkoholisierter Jugendlicher. Auf Grund dieser
Vorfälle, wurden erneut Kräfte der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
am Bahnhof in Graben-Neudorf eingesetzt.
Nach der Veranstaltung wurden drei Jugendliche in Schutzgewahrsam
genommen und im Anschluss den Erziehungsberechtigten überstellt. Eine
15-Jährige wurde zusammen mit einem gleichaltrigen Bekannten beim
unbefugten Überschreiten der Gleise festgestellt. Beim
Atemalkoholtest hatte die Schülerin einen Wert von 1,10; ihr
männlicher Begleiter von 1,22 Promille. Die beiden waren geständig
und räumten den Fehler ein. Die Jugendlichen wurden über die Gefahren
an Bahnanlagen aufgeklärt.
Weniger einsichtig war dagegen ein 16-Jähriger aus Huttenheim.
Dieser wurde zuvor durch eine Streife der Bundespolizei an der
Bahnsteigkante stehend festgestellt. Während der Durchfahrt eines
Güterzuges drohte der Jugendliche, auf Grund der Sogwirkung, ins
Gleis zu stürzen. Die Beamten konnten den stark alkoholisierten
Jugendlichen, gerade noch rechtzeitig, zurückziehen. Der junge Mann
hatte einen Atemalkoholwert von 1,48 Promille und verhielt sich
äußerst aggressiv. Laut eigenen Angaben, sah sich der Jugendliche
keiner Gefahr ausgesetzt.
Durch die eingesetzten Beamten, konnten zahlreiche
Gleisüberschreitungen verhindert werden. Bei einem 20-jährigen
Faschingsbesucher wurden Betäubungsmittel aufgefunden. Ein
17-Jähriger wurde nach einer unbefugten Gleisüberschreitung verwarnt
und auf die Gefahren hingewiesen.
Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizei eindringlich vor den
Gefahren an Bahnanlagen. Immer wieder kommt es im Zugverkehr zu
tödlichen Unfällen durch Personen im Gleisbereich. Die Gefahren
werden oft unterschätzt, da sich die Züge fast unbemerkt und
geräuschlos nähern und längere Bremswege haben. Dabei gefährden sich
die Personen durch ihr Handeln in vielen Fällen nicht nur selbst,
sondern auch Zugreisende oder Helfer. Der Aufenthalt im Gleisbereich
ist verboten und lebensgefährlich!
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Carolin Bartelt
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de
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Datum: 17.02.2015 - 14:31 Uhr
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