Wenige Autofahrer an Karneval unter Alkoholeinfluss erwischt
(ots) - SR/ Bielefeld - Wie angekündigt führte die
Polizei zu Karneval Sonderkontrollen durch, bei denen nur wenige
Autofahrer unter Alkohol-/ Drogeneinfluss ertappt wurden.
Von Donnerstag, 12.02.2015, 14 Uhr, bis Mittwoch, 18.02.2015, 6
Uhr, kontrollierte die Polizei 644 Fahrzeugführer und führte dabei
215 Alkoholtests durch. Es wurden vier Alkoholverstöße und zwei
Drogenverstöße festgestellt, die drei Blutproben nach sich zogen. In
einem Fall wurde der Führerschein sichergestellt. Es kam zu zwei
Verkehrsunfällen unter Alkohol-/ Drogeneinfluss, bei denen keine
Personen verletzt wurden.
Erfreulicherweise haben offenbar die meisten Autofahrer die Gefahr
des Fahrens unter Alkohol- /Drogeneinfluss erkannt und ihre Fahrzeuge
nach den Karnevalsfeiern stehen lassen. Jeder, der sich unter
Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss hinter das Steuer setzt, gefährdet
nicht nur sich selbst, sondern bringt auch andere in große Gefahr,
verletzt oder gar getötet zu werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Friedhelm Burchard (FB), Tel. 0521/545-3023
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle.bielefeld(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/bielefeld
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.02.2015 - 08:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1209959
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BI
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Wenige Autofahrer an Karneval unter Alkoholeinfluss erwischt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bielefeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).