Blutproben nach Drogenkonsum im Straßenverkehr!
(ots) - Zwei Verkehrsteilnehmern ließen
Polizeibeamte gestern Nachmittag und heute Nacht Blutproben
entnehmen. Der Grund war in beiden Fällen der vorangegangene Konsum
von Drogen im Straßenverkehr. Als die Beamten einen 43-jährigen
Gelsenkirchener gestern Nachmittag auf der Liebfrauenstraße
anhielten, gab dieser sofort freimütig zu, dass er nicht im Besitz
einer gültigen Fahrerlaubnis sei. Eine Überprüfung bestätigte seine
Angabe. Ein Drogenschnelltest bei dem Mann verlief positiv auf THC
und Kokain. Mit dem Vorwurf konfrontiert, gab der 43-Jährige an, am
Vorabend Drogen konsumiert zu haben. Auf der Wache entnahm ein Arzt
dem Mann eine Blutprobe. Die Polizisten stellten die
Fahrzeugschlüssel sicher und untersagten dem Delinquenten die
Weiterfahrt. Heute Nacht kontrollierte dann eine
Streifenwagenbesatzung einen 22-jährigen Gelsenkirchener mit seinem
Pkw auf dem Festweg. Da er extrem geweitete Pupillen hatte, fragten
ihn die Beamten nach dem Konsum von Drogen. Nach anfänglicher
Verneinung räumte er dann doch ein, Cannabis konsumiert zu haben. Die
Beamten nahmen ihn daraufhin zwecks Durchführung eines Drogentestes
mit zur Wache. Dieser verlief positiv auf den Wirkstoff THC. Noch
bevor ein Arzt dem 22-Jährigen die anschließende Blutprobe entnahm,
beobachteten die Beamten, wie aus dem Mantel des Mannes ein
Drückverschlusstütchen mit Marihuana fiel. Bei einer Durchsuchung des
Gelsenkircheners fanden die Polizisten dann ein zweites Tütchen. Zur
Herkunft machte der Mann keine Angaben. Die Drogen wurden
sichergestellt und dem 22-Jährigen die Weiterfahrt untersagt. (G.
Hesse)
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Datum: 19.02.2015 - 10:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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