Pressemitteilung der Polizeiinspektion Goslar vom 19.02.15 :
(ots) - Betrug mittels billigem Gebrauchtwagen Angebot :
Anfang Februar 2015 wurde ein 43jähriger Mann aus Lutter durch die
Annonce in einer Tageszeitung auf das Angebot eines Gebrauchtwagens
aufmerksam, er nahm später per e-mail Kontakt zu dem Anbieter auf.
Dieser sei Soldat, der für 6 Monate nach Afghanistan müsse, deshalb
wolle er kurzfristig sein Fahrzeug veräußern. Es wurde ein Kaufpreis
vereinbart, das Geschäft wurde über "ebay-Käuferschutz" abgewickelt.
Das Geld wurde auf ein Konto überwiesen, dessen "IBAN-Nummer" mit
"PL" begann, also offensichtlich auf das Konto einer polnischen Bank.
Das Fahrzeug wurde bis heute nicht geliefert. Eine Rückholung des
Geldes über die heimische Bank des Geschädigten war nicht mehr
möglich.
Die Polizei Goslar weist ungeachtet der Vorgeschichte in diesem
Zusammenhang auf Folgendes hin:
Mit vermeintlichen Gebrauchtwagen-Schnäppchen treiben unseriöse
Geschäftemacher (
nicht nur im Internet, sondern u.a. auch mit Anzeigen in den
örtlichen Tageszeitungen ihr Unwesen.
Viele gutgläubige Autokäufer sind bereits auf diese Masche
hereingefallen und haben Tausende von Euro verloren.
Bei Zeitungsannoncen wird lediglich der Kontakt zwischen Ihnen als
Kaufinteressent und dem Verkäufer hergestellt.
Die Identität der Anbieter und das Vorhandensein von Fahrzeugen
werden bei der Annahme der Anzeige von den Betreibern keinesfalls
überprüft.
Seien Sie daher misstrauisch und wachsam bei besonders günstigen
Schnäppchenpreisen.
Zahlen Sie niemals per Vorkasse größere Geldsummen (
Überführungskosten, Sicherheitsleistungen, Sonderzahlungen,
Anzahlungen, Vermittlungs- oder Bearbeitungsgebühren ) ohne
tatsächliche Sicherheiten an Personen oder Firmen, die Sie nicht
kennen, und schon gar nicht über Western-Union oder unbekannte
Zwischenhändler bzw. "Escrow-Dienste" ins Ausland.
Der Umstand, dass viele der angeblichen Verkäufer nicht selten im
Ausland sitzen und / oder von dort ihre betrügerischen Geschäfte
durchführen, erschwert die Arbeit der örtlichen Strafermittlungs- und
Justizbehörden und macht es den Geschädigten in der Regel unmöglich,
sich die einmal gezahlten Beträge wiederzuholen."
Ulrich Munschke , PHK
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Goslar
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle(at)pi-gs.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 19.02.2015 - 14:10 Uhr
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