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Versammlungsjahr 2014 - Polizei schützte 510 Versammlungen

ID: 1210359

(ots) - Lfd. Nr.: 0269

Die Versammlungsfreiheit ist in Art. 8 GG als Grundrecht
garantiert. Versammlungen zu schützen und zu begleiten ist daher eine
maßgebliche Aufgabe der Polizei. Dabei war das Jahr 2014 ein
Rekordjahr - mit insgesamt 510 Versammlungen hatte die Dortmunder
Polizei so viele Versammlungseinsätze zu bewältigen, wie nie zuvor.

Mit dieser vergleichenden Jahresübersicht möchten wir Ihnen einen
Überblick verschaffen.

Im Jahr 2014 sind insgesamt 524 Anmeldungen beim Polizeipräsidium
eingegangen, von denen allerdings 14 Termine bereits für das Jahr
2015 geplant sind. Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt hier, dass
es seit 2008 einen sprunghaften Anstieg von 178 Anmeldungen auf 351
in 2010, 401 in 2012 und 524 in 2014 gegeben hat.

Bei den Versammlungsanmeldungen wird unterschieden in Aufzüge /
Demonstrationen (103 / 19,6%), stationäre Kundgebungen (417 / 79,7%)
und Autokorsi (4 / 0,7%).

Vergleicht man die Anmelder, handelt es sich auf das Jahr 2014
gesehen immer wieder um die gleichen Organisationen, Parteien und
Interessengemeinschaften. In der Häufigkeit der Anmeldungen schwanken
die Versammlungen bei diesen sogenannten Mehrfachanmeldern zwischen 6
und 83.

Einen besonders heftigen Anstieg verzeichnet die Polizei Dortmund
bei den Anmeldungen von Rechtsextremisten. Meldeten sie in 2013 noch
31 Versammlungen an, waren es in 2014 insgesamt 83, die die
Dortmunder Polizei bestätigte und zu bewältigen hatte. Einen Grund
hierfür sieht die Behörde in der 2014 stattfindenden Kommunalwahl und
den damit verbundenen Werbetouren der Parteien.

Die Versammlungsthemen sind dabei äußerst vielfältig: -
politische Unruhen weltweit

- Themen aus dem Bereich Tier- und Umweltschutz

-soziale Themen -Kommunalwahlkampagnen, etc. Da die Durchführung




einer Versammlung durch das Grundgesetz garantiert wird, kann die
Polizei diese nicht genehmigen.

Lediglich in Einzelfällen wird geprüft, ob Gründe gegen die
Durchführung einer Versammlung sprechen, daran ist ein hoher Maßstab
zu legen. Dann kann die Polizei eine Versammlung verbieten. Im Jahr
2014 wurden 4 Versammlungen verboten.




Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Cornelia Weigandt
Telefon: 0231-132 1025
E-Mail: cornelia.weigandt(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/


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Datum: 19.02.2015 - 14:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1210359
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Dortmund



Kategorie:

Polizeimeldungen



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