Unfall in Rugensee
(ots) - Am späten Donnerstag ereignete sich in Rugensee
ein Unfall bei dem der alkoholisierte Fahrzeughalter es vor Ort
verneinte gefahren zu sein. Gegen 23:10 Uhr meldete sich ein
Hinweisgeber bei der Polizei und meldete einen Unfall in der Ortslage
Rugensee. Anhand der Spurenlage konnten die Beamten vor Ort
feststellen, dass der verunfallte VW auf der K 42 aus Richtung Alt
Meteln kommend in Richtung Lübstorf unterwegs war. In der Ortschaft
Rugensee kam der VW in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn
ab, fuhr in eine sich neben dem Gehweg befindende Hecke und den
dortigen Maschendrahtzahn, prallte gegen ein Bushaltestellenschild
und kam anschließend zum Stehen. Den Knall des Unfalls bemerkten
mehrere Anwohner und eilten zur Unfallstelle. Auch der Fahrer eines
vorbeikommenden Transporters hielt an der Unfallstelle an. Beim
Eintreffen der Zeugen war der unbekannte Fahrzeugführer bereits
ausgestiegen. Der angetroffene alkoholisierte Halter des Fahrzeuges
gab den Beamten gegenüber an, dass er nicht gefahren sondern nur
mitgefahren sei. Am VW konnten die Beamten jedoch Spuren feststellen,
die darauf schließen lassen, dass der Pkw vermutlich nur von einer
Person genutzt wurde. So konnten u.a. auf der Beifahrerseite und der
linken hinteren Tür keine frischen Handabdrücke festgestellt werden.
Somit erhärtete sich der Verdacht, dass der angetroffene 26-jährige
Fahrzeughalter auch der Unfallfahrer ist. Ein durchgeführter
Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Wert von 1,80 Promille. Im
Anschluss erfolgte die Blutprobenentnahme durch einen Arzt auf der
Wache im Polizeirevier Gadebusch. Bei der weiteren Überprüfung
konnten die Beamten feststellen, dass dem 26-Jährigen die
Fahrerlaubnis behördlich entzogen war und er somit ohne erforderliche
Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum führte.
Nach Abschluss aller Maßnahmen fertigten die Beamten Strafanzeigen
u.a. wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr und des Fahrens ohne
erforderliche Fahrererlaubnis. Der gesamte Unfallschaden wird auf
2.400 Euro geschätzt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
André Falke
Telefon: 03841/203-304
E-Mail: pi-wismar(at)t-online.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 20.02.2015 - 10:44 Uhr
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