150224.6-Meldorf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Ein 17-Jähriger, wohnhaft in Meldorf
und lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung, befuhr am
Montag das Heider Stadtgebiet mit etwa 50 km/h. Damit hatte sich der
Jugendliche, der lediglich berechtigt ist, motorisierte Zweiräder im
öffentlichen Straßenverkehr zu führen, die bauartbedingt nicht
schneller als 25 km/h fahren können, ins Unrecht gesetzt.
Gegen ihn fertigten die Beamten eine Strafanzeige. Sie beinhaltet
den Vorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubnis", ein Verstoß gegen Paragraph
21 StVG. Darin heißt es unter anderem: "Mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug
führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat."
Unterwegs gewesen ist der Jugendliche laut Polizeibericht mit einem
Mofa, von dem er die "Drosselung" zuvor entfernt hatte. Auch das ist
nicht statthaft.
Hermann Schwichtenberg
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Datum: 24.02.2015 - 14:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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