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150224.5-Kreise Steinburg/Dithmarschen: Die Polizeiinformiert - Gefahr durch Autos mit defekter Lichtanlage

ID: 1212892

(ots) - Zweifellos: Wer sich mit
seinem Kraftfahrzeug bei Dunkelheit auf den Weg machen will, hat vor
Fahrtantritt darauf zu achten, dass das Fahrzeug auch in punkto
Lichtanlage in einem technisch einwandfreien Zustand ist. Andernfalls
ist der Fahrer für andere Verkehrsteilnehmer und auch für sich eine
Gefahr. Was einleuchtet - nämlich selbst sehen und von anderen
gesehen zu werden -, hat sich offenbar längst noch nicht bis in alle
Fahrerkreise herumgesprochen.

Dabei hebt Paragraph 17 der Straßenverkehrsordnung eindeutig
hervor: "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die
Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen
Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen
dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein." Demzufolge müssen sie
also auch funktionieren. "Die lichttechnischen Einrichtungen müssen
vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig
sein", heißt es in dem Zusammenhang im Paragraphen 49a der
Straßenverkehrszulassungsordnung.

Doch das ist nicht in jedem Fall die Praxis: Nicht selten sind
Fahrzeuge unterwegs, die hinsichtlich ihrer Beleuchtungsanlage
absolut nicht verkehrsgerecht sind. Erst gestern Abend - gegen 18.20
Uhr - war ein Pkw auf der Landesstraße 117 zwischen Hohenfelde und
Rethwisch/Lägerdorf unterwegs, dessen linker Scheinwerfer absolut
dunkel war. Dem Fahrer dürfte der technische Zustand seines Autos
nicht fremd gewesen sein. Dennoch fuhr er. Für Entgegenkommende
machte er den Eindruck, als lenkte er ein motorisiertes Zweirad.

Eine ähnliche Situation hatte vor geraumer Zeit im Bereich
Dithmarschen zu einem tödlichen Verkehrsunfall geführt: Am 11.
Oktober 2012 hatte ein Pkw-Fahrer auf der Bundesstraße 5 bei
Elpersbüttel ein vorausfahrendes Fahrzeug überholt. Er stieß frontal




mit einem entgegenkommenden Auto zusammen, das von einer Frau gelenkt
wurde. Laut Zeugenaussagen gab nur der rechte Scheinwerfer ihres
Autos Licht ab, der linke war dunkel. Die Fahrerin wurde in ihrem
Auto eingeklemmt und starb noch an der Unfallstelle.

Deshalb: Kraftfahrzeuge, bei denen Vorder- und Rücklichter
mangelhaft sind, dürfen bei Dämmerung, Dunkelheit und wenn die
Sichtverhältnisse es erfordern nicht in den öffentlichen
Straßenverkehr gebracht werden. Fahrer, die das außer Acht lassen,
riskieren schwerste Unfälle.

Wir wollen, dass Sie unbeschadet nach Hause kommen! Ihre Polizei

Hermann Schwichtenberg




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
Mobil: +49 (0) 171 337 53 56
E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de


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Datum: 24.02.2015 - 14:42 Uhr
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