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- Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik -

ID: 1213286

(ots) - Die Bundespolizei informiert
zum Fußballspiel Hallescher FC gegen F.C. Hansa Rostock

Am Samstag, den 28. Februar 2015 findet im Erdgas Sportpark in
Halle das Punktspiel der 3. Liga zwischen Hallescher FC und dem F.C.
Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden
zahlreiche Rostocker Fans nach Halle/Saale reisen. Hierzu werden auch
die regelmäßig verkehrenden Zugverbindungen in Richtung Halle/Saale
genutzt.

Aus Sicherheitsgründen ist für Bahnreisende die Mitnahme von
Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen durch
eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom

-28. Februar 2015, 04:00 Uhr bis 24:00 Uhr untersagt. Der
Geltungsbereich umfasst zunächst folgende Regionalzugverbindungen auf
dem Netz der Eisenbahnen des Bundes von Rostock nach Erfurt und
zurück: Hinfahrt: RE 4302, RE 4355, RB 37287, RB 37861, RE 17765,
RE 79458, RB 17809/S1, RE 4304, RE 79462, RB 17813, RB 17623, RE
18305, RE 18110, RE 17621, RE 18307, RE 18114, RE 17625, RE 13202,
RB 37813, RE 79458, RE 17619, RE 93505, RE 13053 u. RE 13002

Rückfahrt:RE 17626, RB 17836, RE 18129, RE 18320, RB 37868, RB
37292, RE 4364, RB 37820, RE 4366, RE 17628, RB 17832, RE 79479 und
RE 4319

Diese Verfügung gilt für alle Personen, die diese Zugverbindungen
nutzen.

Der Geltungsbereich kann bei Änderung der Gefährdungslage auch auf
weitere Zugverbindungen ausgedehnt werden.

Die Einhaltung des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht
und Kontrollen an den Abfahrts- und Zustiegsbahnhöfen diesbezüglich
durchgeführt werden.

Es wird gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Zugverbindungen an
den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die
Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei




oder der Beförderungsausschlusses durch das
Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht. Die Pressesprecher stehen
Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur
Verfügung.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.


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Datum: 25.02.2015 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOL-HRO
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Rostock-Schwerin-Stralsund



Kategorie:

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