73-jährige Frau fiel nicht auf falsche Wasserwerker herein.
(ots) - 45888 Gelsenkirchen-Bulmke, Bulmker Straße,
24.02.2015, gegen 09:40 Uhr. Am gestrigen Morgen klingelten zwei
Männer an der Tür einer Gelsenkirchenerin und gaben sich als
Wasserwerker/Handwerker aus. Unter dem Vorwand sämtliche
Wasserleitungen auf Bakterienbefall zu überprüfen, versuchten sie in
die Wohnung der 73-Jährigen zu gelangen. Diese war jedoch zu Recht
misstrauisch und wollte ihren Mann hinzuziehen. Daraufhin flüchteten
die offensichtlich falschen Wasserwerker auf der Bulmker Straße in
westlicher Richtung. Die Gelsenkirchenerin hat sich absolut richtig
verhalten, indem sie eine weitere Person (in dem Fall ihren Mann) zu
Hilfe ziehen wollte und die Männer nicht in ihre Wohnung ließ. Diese
werden wie folgt beschrieben: 1. Person ca. 45 J., ca. 165 cm - 170
cm groß, dunkle/kurze Haare, Haarkranz bzw. Halbglatze, sehr
korpulent, dunkler Hautteint, bekleidet mit dunkelblauem Windblouson;
2. Person ca. 20 J., ca. 175 cm - 180 cm groß, dunkler Hautteint,
schwarze/kurze Haare, trug eine auffällige schwarze Hornbrille.
Zeugen/Anwohnern, die Angaben zu den Tätern machen können, werden
gebeten sich unter 0209/365-8112 (KK 21) oder -8240/Kriminalwache zu
melden. (G. Hesse)
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Pressestelle
Guido Hesse
Telefon: 0209/365-2012
Fax: 0209/365-2019
E-Mail: Pressestelle.Gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.02.2015 - 13:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1213362
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:
Gelsenkirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 73-jährige Frau fiel nicht auf falsche Wasserwerker herein."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).