Verurteilter Dieb kann Gefängnis mit Zahlung abwenden
(ots) - Ein 28-jähriger Mann konnte am
gestrigen Nachmittag einen 43-tägigen Aufenthalt in der
Justizvollzugsanstalt abwenden.
Bei einer Personenkontrolle durch Bundespolizisten auf dem Bahnhof
Guben stellte sich heraus, dass gegen den 28-Jährigen ein Haftbefehl
der Staatsanwaltschaft Frankfurt/ Oder vorlag.
Der Mann wurde im Jahr 2011 durch das Amtsgericht Eisenhüttenstadt
wegen Diebstahls verurteilt.
Nach erfolgter Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls zahlte der
Mann die Summe in Höhe von 1015,50 Euro und konnte gegen 18 Uhr 30
nach Abschluss aller Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
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Datum: 26.02.2015 - 11:48 Uhr
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