Wiesloch/ Rhein-Neckar-Kreis: Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen 20-jährigen Wohnsitzlosen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung
der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl
gegen einen 20-jährigen Mann erlassen. Der Wohnsitzlose steht im
dringenden Verdacht, am frühen Sonntagmorgen einen 46-jährigen Mann
mit einem Messerstich verletzt zu haben
Der Verdächtige und der 46-Jährige gerieten in der Nacht zum
Sonntag in der Obdachlosenunterkunft im Adelsförsterpfad in Streit.
Nachdem sich der Geschädigte gegen 2.00 Uhr zum Schlafen gelegt
hatte, soll der 20-Jährige ein Messer genommen und auf sein Opfer
eingestochen haben. Der 46-Jährige floh daraufhin aus der Unterkunft
zu einer nahegelegenen Diskothek und wurde dabei von dem
Tatverdächtigen verfolgt. Erst als sich ein couragierter Zeuge
einmischte, ließ der 20-Jährige von seinem Opfer ab und kehrte wieder
in die Obdachlosenunterkunft zurück. Dort wurde er kurze Zeit später
von Beamten des Polizeireviers Wiesloch festgenommen.
Der Geschädigte erlitt eine Stichverletzung, die im Krankenhaus
behandelt werden musste. Lebensgefahr bestand nicht. Der Mann konnte
die Klinik am darauffolgenden Tag bereits wieder verlassen.
Am Sonntag wurde der 20-Jährige der Ermittlungsrichterin
vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg
Haftbefehl erließ. Anschließend wurde er in eine
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der
Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1108
E-Mail: mannheim.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 27.02.2015 - 08:22 Uhr
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