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"Einbruchschutz" - Tipps des Beauftragten für Kriminalprävention

- Wachsam sein! Aber verdächtige Personen nicht selbst ansprechen! -

ID: 1215117

(ots) -
Immer wieder werden von aufmerksamen Anwohnern verdächtige
Personen beobachtet, die sich auf Nachbargrundstücken aufhalten, mit
Taschenlampen die Fenster ableuchten oder in auffälliger Weise durch
die Straßen gehen und der Eindruck entsteht, dass sie die Häuser
ausbaldowern.

Anstatt sofort die Polizei zu informieren, werden diese Personen
immer wieder angesprochen und gefragt: "Was machen Sie denn da?" Um
eine Ausrede sind die jedoch nie verlegen. Das Problem ist aber, dass
die potentiellen Täter dann für die Polizei nicht mehr greifbar sind.
Sie verlassen sofort die Gegend und machen an anderer Stelle weiter.

Deshalb bei verdächtigen Wahrnehmungen sofort über 110 die Polizei
informieren und die Beobachtungen schildern. Dann hat die Polizei die
Möglichkeit, diese Personen noch auf dem Nachbargrundstück
anzutreffen und entsprechende Ermittlungen aufzunehmen. Oftmals
gelingt es auf diese Weise zurückliegende Taten zu klären.

Mit Zivilcourage können Bürger die Polizei bei der Bekämpfung von
Einbruchdiebstählen und anderen Straftaten unterstützen. Hier sei
jedoch ausdrücklich erwähnt, es gilt der Grundsatz: "Helfen, ohne
sich selbst in Gefahr zu bringen". Ein körperliches Eingreifen ist
oft mit unkalkulierbaren Risiken verbunden, aber telefonisch die
Polizei informieren kann jeder.

Was kann man jedoch konkret tun, um sein Wohnhaus vor Einbrechern
zu schützen? Der Beauftragte für Kriminalprävention,
Kriminalhauptkommissar Uwe Geyler, weist darauf hin, dass beim
Neukauf von Fenstern und Terrassentüren das Thema "Sicherheit" vom
Käufer angesprochen werden muss. Verlangen Sie beim Kauf neuer
Fenster und Terrassentüren entweder Fenster in WK 2 bzw. RC 2
(Widerstandsklasse 2) Qualität. Hier sind ein WK 2-Beschlag, dazu
abschließbare Fenstergriffe und Verbundsicherheitsglas verbaut und




bieten einen sehr guten Einbruchschutz. Lassen Sie sich nicht auf
Fenster oder Beschläge der Widerstandsklasse 1 (WK 1) ein, da diese
lediglich gegen reine körperlichen Gewalt schützen aber keinen
ausreichenden Schutz gegen Hebelwerkzeuge bieten.

Insbesondere bei Haushalten mit wertvollem Inventar (wertvolle
Antiquitäten, Bilder, Teppiche und Schmuck) sollte auch an eine
Alarmanlage gedacht werden. In Wohngebäuden ist die
Außenhautüberwachung der Innenraumüberwachung vorzuziehen, da hier
jedes Fenster und jede Tür mit Kontaktmeldern ausgestattet wird, die
sofort einen Alarm auslösen, wenn eine Tür oder ein Fenster gewaltsam
geöffnet wird. Der Täter ist dann noch gar nicht im Gebäude und wird
durch die Alarmsirene vertrieben. Trotzdem sollte auf jeden Fall eine
Meldung an ein Sicherheitsunternehmen erfolgen, damit von dort die
Polizei informiert werden kann.

Ältere Fenster und Türen sind häufig sehr leicht aufzuhebeln. Sie
können entweder ebenfalls durch Alarmtechnik geschützt werden oder
aber auch durch zusätzliche Schlösser und Riegel, die nachträglich
angebracht werden. Zu prüfen ist auch, ob die Scheiben in der
untersten Etage gegen Verbundsicherheitsglas ausgetauscht werden
sollten.

Auch Haus- und Nebeneingangstüren sollten entsprechend sicher
sein. Auch hier gibt es interessante Möglichkeiten, z. B.
selbstverriegelnde Schlösser, die beim Schließen der Türen immer
sofort verschlossen sind. Sie lassen sich von innen jedoch durch den
Türdrücker jederzeit ohne Schlüssel öffnen. Wichtig ist, dass eine
Türsperre vorhanden ist. Sie schützt gerade ältere Personen vor
Trickdieben und Trickbetrügern, da diese trotz geöffneter Tür
ausgesperrt bleiben. Fremde Personen sollten gerade von älteren
Personen nicht in die Wohnung gelassen werden, wenn sie allein zu
Hause sind. Man kann die Personen für später bestellen und sich bis
dahin Unterstützung besorgen, so dass man mit der fremden Person
nicht allein in der Wohnung ist.

Für weitere Informationen und eine kostenlose Beratung vor Ort
können Sie KHK Uwe Geyler unter Tel.: 05141 277 208 erreichen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Celle
Pressestelle
Guido Koch
Telefon: 05141/277-104 o. Mobil 0173/2021675
E-Mail: guido.koch(at)polizei.niedersachsen.de


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drucken  als PDF  an Freund senden   Einbruch in freistehendes Einfamilienhaus  Pressemitteilung für den Landkreis Freudenstadt vom 28.2.2015
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Datum: 28.02.2015 - 12:10 Uhr
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