Fußgänger nach Kollision mit Pkw am Unfallort verstorben
(ots) - (Orl)Bei einem schweren Verkehrsunfall wurde in
der Nacht von Samstag auf Sonntag ein Fußgänger in
Bielefeld-Eckardtsheim so schwer verletzt, dass er noch am Unfallort
verstarb. Am Samstag, gg. 23.00 Uhr, befuhr ein 20-jähriger aus dem
Kreis Gütersloh mit seinem VW Golf die Verler Straße in Richtung
Verl. Kurz hinter der Kreuzung Verler Straße/Wilhelmsdorfer
Straße/Paracelsusweg erkannte er einen dunkel gekleideten Fußgänger,
der auf der Mitte seines Fahrstreifens ebenfalls in Richtung Verl
ging, zu spät. Es kam zur Kollision mit dem 51-jährigen Fußgänger aus
Bielefeld. Der Fußgänger wurde bei dem Zusammenstoß so schwer
verletzt, dass er trotz notärztlicher Versorgung noch am Unfallort
verstarb. Der Pkw Fahrer wurde bei dem Verkehrsunfall leicht
verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2.500,--Euro. Für
die Dauer der Rettungs- und Beweissicherungsmaßnahmen/der
Unfallaufnahme wurde der Verkehr am Unfallort von der Polizei
umgeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Friedhelm Burchard (FB), Tel. 0521/545-3023
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle.bielefeld(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/bielefeld
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Manfred Orlowski (Orl)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.03.2015 - 01:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1215182
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BI
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fußgänger nach Kollision mit Pkw am Unfallort verstorben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bielefeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).