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Gewerbe ja - Fahrerlaubnis nein...Fuhrunternehmer geriet in Kontrolle

ID: 1215414

(ots) - Lfd. Nr.: 0327

Eine zufällige Kontrolle auf der Autobahn wurde am Samstag,
28.02.2015, einem Magdeburger zum Verhängnis:

Dieser war bis dahin offenbar jahrelang als Fuhrunternehmer -
allerdings ohne Fahrerlaubnis - unterwegs.

Als die Beamten den 45-Jährigen kontrollierten konnte er keinen
Führerschein vorweisen. Seine Ausrede, er habe den Führerschein
vergessen, flog schnell auf. Bei der Überprüfung stellte sich heraus,
dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Mit dem Tatvorwurf des "Fahrens ohne" konfrontiert und durch die
Beamten belehrt, räumte der Mann ein, dass er im Zuge eines
Strafverfahrens seine Fahrerlaubnis bereits vor neun Jahren verloren
habe. Nach einer zweijährigen Fahrpause hätte er zwar die
Fahrerlaubnis erneut erwerben können, dies sei jedoch an finanziellen
Mitteln gescheitert.

Trotzdem meldete der Magdeburger ein Gewerbe als Kleinkraftfahrer
an, führte seit 2013 Fahrtenbücher und Quittungen für die Fahrten und
Arbeiten. Diese wurden als Beweismaterial sichergestellt.

Darüber hinaus führte er eine Fahrzeugkombination mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von 6 t, für das er laut Fahrpersonalgesetz
ein Kontrollgerät im Fahrzeug hätte einbauen und benutzen müssen.
Dies tat er jedoch nicht.

Und zu guter Letzt konnte der Mann auch keine Lizenz über seine
Tätigkeit vorweisen....

Als Fahrer, Halter und Fuhrunternehmer erwarten ihn nun
Ermittlungen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das
Fahrpersonalgesetz und das Güterkraftverkehrsgesetzt. Die Weiterfahrt
wurde untersagt.

Nachfragen zum Sachverhalt können Sie zu den üblichen Bürozeiten
der Pressestelle, Montag - Freitag in der Zeit von 7.00-21.00 Uhr, an
diese richten.




Rückfragen bitte an:





Polizei Dortmund
Cornelia Weigandt
Telefon: 0231-132 1025
E-Mail: cornelia.weigandt(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/


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Datum: 01.03.2015 - 13:45 Uhr
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