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Bundespolizei warnt!

"Schwarzfahren mit Kennzeichnung" ist Straftat der Leistungserschleichung gem. 265a StGB

ID: 1216035

(ots) -
Bei mehreren Personen ohne Fahrschein, die auf dem Weg zu einer
Demonstration in München waren, musste die Bundespolizei am
Montagmittag (2. März) Personalienfeststellungen für die Deutsche
Bahn AG tätigen.

Am heutigen Montag soll im Landgericht München eine
Gerichtsverhandlung wegen Leistungserschleichung stattfinden. U.a. im
Internet wurde dazu aufgerufen, den Berufungsprozess zu begleiten,
gegen das Verfahren zu protestieren und dazu "ohne Fahrschein mit
Kennzeichnung" mit der Fern- und S-Bahn zum Hauptbahnhof nach München
zu anzureisen.

Bei rund zehn Personen, die mit Kennzeichnung aber ohne Fahrschein
in Zügen der Deutschen Bahn AG bzw. der S-Bahn München GmbH zum
Hauptbahnhof reisten, wurden die Personalien festgestellt. In einem
Fall einer vierköpfigen Gruppe, die mit Transparenten und Flyern im
RE 57507 aus Memmingen kurz nach 12 Uhr am Gleis 28 am Hauptbahnhof
ankamen, hatten alle vier keinen Fahrschein. Die vier waren bereits
in Kempten zugestiegen und hatten auf der Flucht vor dem
Zugbegleitpersonal den Wagen bei einem Unterwegshalt kurzfristig
gewechselt. Unter den Vieren befand sich auch der Angeklagte aus
Gilching.

Auf der Weiterfahrt nach München haben sich Reisende bei
DB-Mitarbeitern über die Gruppe beschwert, die Flyer verteilten und
Reisende darüber belehrte, dass sie mit Kennzeichnung keine Fahrkarte
bräuchten. Die Zugbegleiterin informierte die Bundespolizei, die mit
Beamten in München-Pasing zustieg und mit weiteren Beamten die
Aktivisten am Hauptbahnhof erwartete. Wie sich herausstellte, hatten
alle vier keinen Fahrschein, weswegen am Hauptbahnhof in München von
der Bundespolizei die Personalien erhoben wurden.

Am Hauptbahnhof kam es am Gleis 28, im Bereich des Starnberger
Flügelbahnhofes sowie im Zwischengeschoss zu kurzen




Spontandemonstrationen von rund zehn Personen.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang davor, ohne
Fahrschein Züge und S-Bahnen zu benutzen!

Auch "mit Kennzeichnung ohne Fahrschein" zu fahren, stellt eine
Straftat nach § 265a StGB dar und wird von der Deutschen Bahn AG zur
Anzeige gebracht.

Häufig steht in derartigen Fällen, in denen den Anweisungen des
DB-Personals nicht nachgekommen wird, zusätzlich der Verdacht des
Hausfriedensbruches im Raume.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.


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Datum: 02.03.2015 - 14:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

München



Kategorie:

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