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Lebensgefährlicher Leichtsinn- Zum Geldsammeln im Gleis

ID: 1216455

(ots) - In welche Gefahr er sich begab, war einem
32-jährigen Mann gestern Nachmittag nicht bewusst, als er sich zum
Geldsammeln im Gleisbereich aufhielt.

Ein Triebfahrzeugführer eines durchfahrenden Intercitys erkannte
einen Mann, der im Nachbargleis der Stadtbahnhaltestelle
Bruchsal-Stegwiesen stand und meldete dem Vorfall an die
Notfallleitstelle.

Beamte der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe fuhren unter
Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten den Ereignisort an. Eine
Streckensperrung für die beiden Gleise der Deutschen Bahn, sowie das
parallel verlaufende Gleis der AVG, wurden umgehend veranlasst.

Aufgrund der Personenbeschreibung des Triebfahrzeugführers konnte
die gesuchte Person am Haltepunkt Bruchsal-Schloßgarten angetroffen
werden. Der Mann gab an, lediglich Geld im Gleisbereich gesucht zu
haben; aber nie im Gleis gewesen zu sein. Über die Gefahren hatte er
nicht nachgedacht und war auch uneinsichtig.

Der Mann muss sich nun wegen der Ordnungswidrigkeit "Unbefugter
Aufenthalt im Gleis" verantworten.

Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizei eindringlich vor den
Gefahren an Bahnanlagen. Immer wieder kommt es im Zugverkehr zu
tödlichen Unfällen durch Personen im Gleisbereich. Die Gefahren
werden oft unterschätzt, da sich die Züge fast unbemerkt und
geräuschlos nähern und längere Bremswege haben. Dabei gefährden sich
die Personen durch ihr Handeln in vielen Fällen nicht nur selbst,
sondern auch Zugreisende oder Helfer. Der Aufenthalt im Gleisbereich
ist verboten und lebensgefährlich!




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Carolin Bartelt
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de




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Datum: 03.03.2015 - 13:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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