Prisdorf: Gefahren durch falsches Verhalten am Bahnübergang - Polizei schockiert
(ots) - Heute früh haben Beamte des Polizei-Autobahn-und
Bezirksreviers in ziviler Kleidung an einem Prisdorfer Bahnübergang
für Fußgänger und Radfahrer geschaut, ob sich diese bei geschlossener
Schranke richtig verhalten. Das Ergebnis ist erschreckend.
In nur eineinhalb Stunden wurden fünf Personen festgestellt, die
die Gleise vor den Augen dort wartender Kinder trotz geschlossener
Schranke und Rotlicht überquerten bzw. dieses vorhatten.
In einem Fall musste der Lokführer einer nahenden Bahn das
deutlich hörbare Warnsignal ausgeben, um den Fußgänger zu warnen.
Jedes Überqueren von Bahngleisen kann auch andere Personen, nämlich
Zugfahrgäste, in Gefahr bringen.
Eine Frau mittleren Alters ist nach Passieren der geschlossenen
Schranke direkt vor den Gleisen beinahe gestürzt. Auf die Nachfrage
der Polizeibeamten, was dabei alles hätte passieren können,
entgegnete die Frau: "Das geht Sie doch nichts an, wenn ich dann tot
bin."
Jeder Verstoß wird mit 350 Euro geahndet.
Nach dieser Erfahrung wird das PABR Pinneberg mit Sicherheit auch
in Zukunft diesen und andere Bahnübergänge überwachen.
ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Sandra Mohr
Telefon: 04121-80190 371
Handy: 0160-93953921
E-Mail: sandra.mohr(at)polizei.landsh.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.03.2015 - 15:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1216589
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-SE
Stadt:
Prisdorf:
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Prisdorf: Gefahren durch falsches Verhalten am Bahnübergang - Polizei schockiert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Bad Segeberg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).