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Dortmund

Dortmunder Polizei verbietet Demonstrationen von Rechtsextremisten am 28.03.2015

ID: 1216771

(ots) - Lfd. Nr.:0346

Die Dortmunder Polizei hat heute, 04.03.2015, zwei für den
28.03.2015 angemeldete Demonstrationen von Rechtsextremisten
verboten.

Adressaten der Versammlungsverbote sind zum einen der
Bundesvorsitzende der Partei "Die Rechte", der für diesen Tag eine
Standkundgebung mit Live-Musik und ca. 200 Teilnehmern angemeldet
hat.

Zum anderen ist Adressat eines Versammlungsverbotes auch der
Landesvorsitzende der Partei "Die Rechte", der ebenfalls für den
28.03.2015 eine Versammlung in Form eines Aufzuges mit rund 300
Teilnehmern angemeldet hat.

Nach intensiver rechtlicher Prüfung und der umfassenden Bewertung
von Tatsachen aus den letzten Monaten hält die Dortmunder Polizei ein
Verbot beider Versammlungen für zwingend geboten.

Zum einen können die Rechtsextremisten sich für diese beiden
Versammlungen nicht auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus
Art. 8 GG berufen, zum anderen ist die öffentliche Sicherheit und
Ordnung bei der Durchführung der Versammlungen unmittelbar gefährdet.

Bei der rechtlichen Prüfung hatte die Polizei zunächst die
Besonderheit des Datums 28.03.2015 zu berücksichtigen. An diesem Tag
jährt sich zum 10. Mal der Tod eines Dortmunders, der im Jahr 2005
durch einen Rechtsextremisten vorsätzlich getötet wurde.

In den letzten Monaten hat die Dortmunder Polizei im Rahmen
akribischer Ermittlungsarbeit Tatsachen gesammelt, die zu der
Prognose führen, dass die geplanten Versammlungen keinen friedlichen
Verlauf nehmen werden. Die Dortmunder Polizei sieht konkrete
Anhaltspunkte dafür, dass gegen Strafgesetze verstoßen wird.

Die Anmeldungen der öffentlichen Versammlungen als
Rechtsrockkonzert und Aufzug sind gezielt auf den 28.03.2015 und
damit auf den 10. Todestag der gewaltsamen Tötung eines Menschen




durch einen Dortmunder Rechtsextremisten gelegt worden. Diese
Verknüpfung stellt eine weitere Eskalationsstufe in dem Klima von
Gewaltbereitschaft, Einschüchterung und Bedrohung dar, das die Partei
"Die Rechte" in den vergangenen Monaten in Dortmund weiter verschärft
hat. Hier soll eingeschüchtert, Gewalt verherrlicht und die
NS-Ideologie offen zur Schau getragen werden, so die Bewertung der
Dortmunder Polizei. Mit der Durchführung der Versammlungen wird auch
das Grundrecht auf Menschenwürde (das nicht mit dem Tod endet) des
getöteten Dortmunders verletzt. Die öffentliche Herausstellung der
Tötung eines Menschen "als Heldentat" habe mit einer friedlichen
Versammlung im Sinne des Art. 8 Grundgesetz nichts zu tun. Die
Durchführung der Versammlung trage den Keim der Unfriedlichkeit schon
in sich. Die Dortmunder Polizei sieht in beiden geplanten
Veranstaltungen eine Verletzung des Grundrechts auf Menschenwürde
sowie der Persönlichkeitsrechte des getöteten Dortmunders und einen
Missbrauch des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit.

Daher waren beide rechtsextremistischen Versammlungen zu
verbieten.




Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Kim Freigang
Telefon: 0231-132-1023
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/


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Datum: 04.03.2015 - 09:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Dortmund



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