150304.3-Burg: Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Im Rahmen ihrer Streife sichteten
Beamte der Polizeistation Burg gestern Nachmittag (15.10 Uhr) einen
Rollerfahrer (53/Burg), der den Bereich der Buchholzer Straße/Barloh
befuhr - mit verdächtig hoher Geschwindigkeit für ein Mofa25, das
bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren darf. Sie folgten
dem Zweirad durch mehrere Straßen (Adolfstraße, Waldstraße,
Bahnhofstraße, Norderende) bis hin in die Würdenkoppel und hielten
den Fahrer dort an. Er hatte Geschwindigkeiten zwischen 45 und 50
km/h erreicht.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass zuvor am Fahrzeug
manipuliert worden war - die Drosselung war unerlaubterweise entfernt
worden. Zur Folge hatte das, dass die Betriebserlaubnis für das
Kraftfahrzeug erloschen war. Und: Der Fahrer ist nicht im Besitz
einer gültigen Fahrerlaubnis.
Rechtliche Folgen: Strafanzeige (§ 21 Abs. 1 Ziff. 1 StVG),
Untersagung der Weiterfahrt, Einleitung eines
Kontrollberichtsverfahrens mit der Maßgabe, die technische
Veränderung - gegen Nachweis an die Polizei - zu veranlassen:
Selbstverständlich auf Kosten des Beschuldigten, will er die Maschine
je wieder in den öffentlichen Straßenverkehr bringen.
Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz besagt unter anderem: "Mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche
Fahrerlaubnis nicht hat."
Hermann Schwichtenberg
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Polizeidirektion Itzehoe
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Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
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Datum: 04.03.2015 - 11:50 Uhr
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